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Gerechtigkeit für Eltern

Das deutsche Jugendamt geht gegen Eltern und Kindern ohne jeglichen Respekt vor!



Sonntag, 29. August 2010

Sorgerecht - Amtlicher Größenwahn

Von familielauke, 21:47

Immer öfter spielen Jugendämter Schicksal. Gegen den Willen der Eltern holen sie die Kinder aus ihrer Familie. Dafür müssen sie sich nicht einmal rechtfertigen. Und eine Kontrollinstanz gibt es nicht.



21. Dezember 2008 

Die Haustür öffnet sich halb, als das Auto vorfährt, heraus gucken zwei blonde Jungen. Bettina Siebert (Name geändert) steigt aus, zögernd nähert sie sich dem Haus, den Kopf leicht vorgereckt, um die beiden Kinder zu mustern. Plötzlich erkennt sie ihren fünfjährigen Sohn, „Florian!“, ruft sie und rennt auf ihn zu. „Mama!“, ruft er und wirft sich in ihre Arme. Während sie ihn kniend umarmt, blickt sie über seine Schulter ins Innere des Hauses. „Christina, kommt Christina auch?“, fragt sie besorgt.

Eine dunkelhaarige, kräftige Frau kommt in den Flur: Frau S. Höflich schüttelt sie Bettina Siebert die Hand, ohne sie jedoch hereinzubitten. Sieberts elfjährige Tochter Christina kommt die Treppe herunter und drückt die Mutter zur Begrüßung. Frau S. sieht zu, sagt: „Vergiss deine Jacke nicht“, und dann streicht sie Christina liebevoll die Haare aus dem Gesicht. „Bringen Sie sie um sechs wieder?“, fragt Frau S. Die Mutter nickt.

„Ich vermisse dich so sehr, ich will nach Hause“

Seit Ende Juni leben Christina und Florian bei Herrn und Frau S. Sie sind Pflegekinder. Für die Betreuung zweier Kinder dieses Alters bekommen Pflegeeltern am Wohnort der Familie S. im Monat 1730 Euro netto vom Staat, und vielleicht muss Bettina Siebert ihnen demnächst „Unterhalt“ zahlen und einen Teil dieser Kosten übernehmen. So, als habe sie ihre Kinder wegen eines neuen Partners verlassen und würde nicht alleine in ihrer Wohnung mit den leeren Kinderzimmern sitzen.

Vor vier Jahren suchte sie erstmals den Kontakt zum Jugendamt, seit Ende 2006 erhielt sie Hilfen zur Erziehung, weil sie aufgrund von Eheproblemen depressiv war. Als ihr Mann der Wohnung verwiesen wurde - er wurde ihr gegenüber aggressiv -, landeten die Kinder im vergangenen März im Heim, danach kamen sie in die Pflegefamilie. Bettina Siebert lebt seitdem allein, seit Ende August ist sie geschieden. Sie nimmt Antidepressiva, befindet sich seit längerem in einer Psychotherapie, ihre Psychologin und ihre Psychiaterin bestätigen ihr seit Anfang März in regelmäßigen Abständen, dass „die Fortsetzung der Betreuung ihrer beiden Kinder derzeit weiterhin möglich“ ist und ein „ausreichendes Verantwortungsgefühl“ sowie eine „ausreichende Urteils- und Kritikfähigkeit“ bestünden. Anders ausgedrückt: Seit der Mann weg ist, geht es Bettina Siebert gut.

die Kinder in der Pflegefamilie. Als Siebert an diesem Nachmittag mit ihnen zum Eisessen fährt, redet ihr Sohn sie mit dem Vornamen der Pflegemutter an und berichtigt sich: „Ich meine: Mama.“ Sie schweigt, dann sagt sie leise, mehr zu sich selbst: „Die haben es ja schon bald geschafft, dass wir uns fremd sind.“ Sechs Wochen lang durfte sie ihre Kinder nicht sehen, nachdem sie zu den S. gezogen waren, nicht einmal Briefe durfte sie schicken, dabei hatte Christina ihr doch aus dem Heim geschrieben: „Ich vermisse dich so sehr, ich will nach Hause.“

Erziehungsindustrie Kindesentzug

Zurzeit sieht sie ihre Kinder alle vier Wochen, einmal in der Woche darf sie sie anrufen. Die Pflegemutter schaltet dann die Lautsprecherfunktion ein, weil Frau Siebert einmal am Telefon geweint hat. Weinen ist verboten, weil es die Kinder unglücklich macht. „Es tut so schrecklich weh - als wenn einem das Herz herausgerissen würde“, sagt Bettina Siebert. Nach Ansicht von Uwe Jopt, Professor für Psychologie an der Universität Bielefeld und Gutachter an Familiengerichten, ist die Trennung von den Eltern „die schwerste seelische Verletzung, die einem Kind zugefügt werden kann“ - angeordnet „von Leuten, die dafür psychologisch unzureichend ausgebildet sind“.

An eine Rückkehr der Kinder ist indes nach Ansicht des Amtsgerichts Bochum gar nicht zu denken. Der zuständige Familienrichter will nach einer Anhörung der Kinder im Gegenteil prüfen lassen, ob Frau Siebert die elterliche Sorge entzogen werden muss. Ihr Anwalt Heribert Kohlen spricht von einem Skandal. „Der Kindesentzug ist eine richtige Erziehungsindustrie geworden, ganz normalen Familien, die Hilfe brauchten, werden die Kinder weggenommen, weil sie nicht die erzieherischen Standards von Sozialpädagogen haben“, sagt Romy Linke-Rothenberg, Vorsitzende des Vereins „Family Angels“, der sich um Eltern in Notsituationen kümmert. „Jeder, der Hilfe braucht, wird sofort stigmatisiert, vor Gericht entsteht eine Konkurrenzsituation zwischen Eltern und Jugendamt: Wer ist der bessere Erzieher? Das ist fatal.“

Eigentlich müsste das Jugendamt helfen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kinder zurück zu ihren Eltern können, es gibt die sogenannte Mitwirkungspflicht im Kindschaftsrecht, nach der Eltern und Kindern nicht die gemeinsame Basis entzogen werden darf. Doch seit Jugendämter sich immer öfter dafür rechtfertigen müssen, dass Kinder in Kühlschränken oder Blumenkübeln gefunden werden - grausam misshandelt und getötet von ihren Müttern und Vätern -, seitdem werden so viele Kinder aus ihren Familien genommen wie nie zuvor in Deutschland: 435mal geschah das im vergangenen Jahr gegen den Willen der Eltern, das war fast dreimal so oft wie 2006 und viermal so oft wie noch im Jahr 2000.

Dem Jugendamt ausgeliefert

Ursache dafür ist nach Ansicht von Heinrich Kupffer, emeritierter Professor für Sozialpädagogik und einstiger Leiter von Landerziehungsheimen, ein struktureller Fehler: Es werde so getan, als seien die Mitarbeiter der Jugendämter allwissend - ein riesiges gesellschaftliches Problem werde auf ihren Schultern abgeladen. Dieser Herausforderung sei niemand gewachsen, und unter Druck neigten Jugendämter dazu, auf Nummer Sicher zu gehen: Sie griffen mit harter Hand durch, statt sich lange mit einem Fall auseinanderzusetzen und dort zu helfen, wo es nötig sei.

Eine übergeordnete Behörde aber, die die Ämter kontrolliert, gibt es nicht. Seit Anfang dieses Jahres beschäftigt sich daher der Petitionsausschuss des Europaparlaments in Brüssel mit dem Thema. Dessen Vorsitzender, Marcin Libicki, meint, „dass sich die Mitarbeiter deutscher Jugendämter zum Teil diskriminierend verhalten und dies nicht dem europäischen Recht entspricht“. Sind die Kinder jedoch erst mal von ihren Eltern getrennt, sind die Familien den Jugendämtern quasi ausgeliefert.

Zum Beispiel im Fall Mosuch: Die Tochter von Michael Mosuch und seiner Lebensgefährtin Maike Weber wird Ende Dezember vergangenen Jahres geboren. Zwölf Tage nach der Geburt, am 10. Januar 2008, unterzeichnet das unverheiratete Paar eine gemeinsame Sorgeerklärung, am nächsten Tag lässt sich Maike Weber wegen eines durch die Entbindung ausgelösten psychotischen Schubs ins Krankenhaus einweisen, der Säugling wird bei ihren Eltern untergebracht, wo der Vater die Kleine jeden Tag besucht. Nach drei Tagen verbietet ihm die Großmutter plötzlich, seine Tochter zu sehen.

Statusbedingte Arroganz

Vier Tage lang lässt sie ihn nicht zu seiner Tochter, so dass er sich schließlich an den Sozialen Dienst des Jugendamtes Stuttgart wendet. Die Großmutter soll das Kind herausgeben, er will es zu Hause versorgen. Eine Vollmacht von Maike Weber legt er drei Tage später beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt vor. Am nächsten Tag bekommt Michael Mosuch Besuch vom Jugendamt. Er zeigt den beiden Mitarbeitern sämtliche Babyutensilien und erklärt auf Nachfrage, wie die Fläschchen in kochendem Wasser sterilisiert werden. Das Jugendamt guckt sich alles an und unternimmt - nichts. Am nächsten Abend schreitet er deshalb selbst zur Tat: Er will sein Kind, in Absprache mit seiner Lebensgefährtin, von den Großeltern wegholen. Daraufhin entzieht das Amtsgericht Stuttgart Mosuch noch am gleichen Tag das Aufenthaltsbestimmungsrecht: Es sei „völlig ungeklärt, ob der Vater überhaupt in der Lage ist, den erst wenige Wochen alten Säugling sachgerecht zu versorgen“.

Dass ein Jugendamt einem Vater das Kind „wegnimmt“, obwohl er ihm „nichts getan“ hat - dass das Amt also vorbeugend tätig wird -, ist seit vergangenen März möglich: Da wurde der Paragraph 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs novelliert, um Gerichten den Sorgerechtsentzug zu erleichtern. Seitdem muss das Jugendamt nicht mehr den Nachweis elterlichen Versagens führen, um die Kinder aus der Familie herauszunehmen. Das bedeutet: Eltern müssen schon dann um ihr Sorgerecht fürchten, wenn ihre Erziehungsvorstellungen von denen der Behörden abweichen. Professor Kupffer spricht in diesem Zusammenhang von „statusbedingter Arroganz“: Die Eingriffsmacht des Amtes werde zur Urteilskompetenz umgedeutet, „dass der Eingriff des Amtes aber selbst eine Gefahr darstellen könnte, bleibt unberücksichtigt“.

Mosuchs Kind kommt zwei Tage später in eine Bereitschaftspflegefamilie. Mosuch sagt: „Ich wurde vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt erpresst, dem zuzustimmen. Die Familienrichterin Brigitte L. hat mir erklärt, sonst würde sie die Möglichkeiten schaffen, mir das Sorgerecht insgesamt zu entziehen.“ So schaffen Gerichte die Voraussetzungen dafür, dass Kinder ihre Eltern verlieren und in einer Pflegefamilie aufwachsen. Die Jugendämter, deren Anregungen die Gerichte fast immer folgen, müssen sich dafür noch nicht einmal rechtfertigen. So heißt es in einer Handreichung des Kreisjugendamtes Böblingen vom 27. Juni 2005 an seine Mitarbeiter: „Entscheidungen in Krisensituationen beruhen auf Prognosen. Auch bei sorgfältiger Prüfung lassen sich Fehlentscheidungen nicht ausschließen.“

„Ein rechtsfreier Raum“

Die Handreichung stelle „sicher, dass das Jugendamt nachweisen kann, alles getan zu haben. Damit sind auch die Fachkräfte im Jugendamt vor Schuldvorwürfen oder strafrechtlicher Verfolgung geschützt.“ Für Wolfgang Klenner, psychologischer Gerichtssachverständiger in Familiensachen und Emeritus für Psychologie, heißt das: „Entscheidungen von schicksalhafter Tragweite werden von Behördenmitarbeitern getroffen, die auch bei vorsätzlich verantwortungslosem Handeln nicht haftbar gemacht werden können. Das nennt man einen rechtsfreien Raum.“

Mosuch geht im Januar davon aus, dass seine Lebensgefährtin bald in eine Mutter-Kind-Einrichtung wechseln kann, und gibt seine Zustimmung zu der Bereitschaftspflege ausdrücklich nur bis zu diesem Termin. Richterin L. jedoch beugt vor: Mitte Februar stellt sie rückwirkend mit Hilfe eines nachträglich beauftragten Gutachters klar, dass die Sorgeerklärung, die Mosuch und Weber am 10. Januar unterschrieben haben, nichtig sei. Weber sei damals schon nicht mehr geschäftsfähig gewesen. Sie ignoriert dabei, dass die Urkundsbeamtin des Jugendamts, die die Urkunde ausgestellt hatte, anderer Ansicht war.

Die Folge: Das Jugendamt wird Vormund des Säuglings. Im Mai bekommt Maike Weber endlich einen Platz in einer Mutter-Kind-Einrichtung - doch das Kind wird nicht dorthin verlegt. Das Jugendamt Stuttgart lässt wissen, ein „Ad-hoc-Wechsel“ sei „nicht im Sinne des Wohlergehens“ des Säuglings. Mosuch ist fassungslos, wählt von nun an nicht immer einen ruhigen Ton. Man hält ihn bald für renitent und reduziert die sogenannten Umgangskontakte der Eltern mit ihrem Kind auf einmal die Woche.

Hausverbot vom Amtsleiter

Die Lage eskaliert, als Mosuch Mitte Juni ein Video dreht, das später im Internet und vor kurzem auch im Fernsehen zu sehen war. Darauf sieht man, wie eine Mitarbeiterin des Amtes den Eltern den für diesen Tag anberaumten Umgangskontakt verbietet, weil sie sich in die Enge getrieben fühlt. Sie sagt „Jetzt reicht's“ und kündigt an, den Säugling in die Notaufnahme des Jugendamtes zu verlegen.

Ein paar Tage später erfahren die Eltern: Sie dürfen ihr Kind wegen der Homepage und der „mangelnden Kooperation“ Mosuchs nicht mehr sehen, außerdem sollen sie sich einem Gutachter vorstellen, der ihre Erziehungsfähigkeit überprüfen soll - was beide verweigern. Bei Mosuch, dem der Amtsleiter zudem ein Hausverbot ausspricht, kommt dies so an: Das Jugendamt stellt eigene Befindlichkeiten über das Wohl des Kindes. Professor Kupffer kann das nur bestätigen: „Will das Amt seine Eingriffskompetenz erhalten, wird es das Kind diesem Ziel opfern.“

Zwar ordnet das Amtsgericht Mitte Juli an, dass das Jugendamt den Eltern den Umgang wieder ermöglichen muss, und weist sogar darauf hin, dass das Amt an die Einhaltung des Grundgesetzes gebunden ist. Doch sehen Mosuch und Frau Weber ihre Tochter erst drei Monate nach ihrem letzten Umgangskontakt wieder. Einer der Gründe: Angeblich war die zuständige Mitarbeiterin im Jugendamt vier Wochen lang „nicht anwesend“.

Größenwahn des Jugendamtes

Fortan können die Eltern ihr Kind zwar wieder einmal in der Woche sehen, doch immer nur für zwei Stunden und nie allein. Die Termine werden immer wieder ohne Absprache verlegt oder fallen „krankheitsbedingt“ aus. Offensichtlich soll es Mosuch und Frau Weber, die inzwischen wieder gesund ist, erschwert werden, sie einhalten zu können. Doch beide sind immer auf die Minute pünktlich und kümmern sich, wie die Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes notiert, „liebevoll“ um die Kleine.

Dennoch hält das Jugendamt fest, die Besuche stellten für die Kleine „eine große Belastung dar, da sie in der Vergangenheit häufig wechselnde Bezugspersonen“ gehabt habe und gerade beginne, „eine Beziehung zu den neuen Pflegeeltern aufzubauen“. Mitte Oktober beantragt das Amt bei Gericht, die „Umgangskontakte“ auszusetzen: Die Eltern hätten sich geweigert, ihre Erziehungsfähigkeit begutachten zu lassen, und der Vater habe „mit seinem Verhalten eine Atmosphäre geschaffen“, die „weder dem Kind noch den weiteren Beteiligten zumutbar“ sei. Ohne die Antwort der Richterin abzuwarten, reduziert das Jugendamt die Treffen zwischen Eltern und Kind auf einmal im Monat.

„Das Amt hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben“, meint Kupffer. Wer sich aber daran gewöhne, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, werde schließlich selbst daran glauben, „dass er das auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den strukturellen Größenwahn des Jugendamtes.“

Auch Bettina Siebert bekommt den nun zu spüren: Sie soll ebenfalls dafür büßen, dass sie versucht hat, um ihre Kinder zu kämpfen. Nachdem sie sich an diese Zeitung gewandt hatte, teilte ihr die Pflegemutter mit, sie solle „sich nicht einbilden, dass sie ihre Kinder jemals zurück“ bekomme.

Quelle : faz.net


Sonntag, 22. August 2010

Oldenburg: Geschwister bleiben weiterhin getrennt

Von familielauke, 00:47

Sorgerecht Eltern sollen jüngere Kinder nicht zurückbekommen



von Franz-Josef Höffmann Und Rainer Dehmer


Oldenburg - Tränen im Gerichtssaal: Nach der fast zweistündigen Verhandlung im Oberlandesgericht (OLG) konnten Marion und Thomas E. am Freitagvormittag ihre Enttäuschung nicht verbergen. Sie sollen ihre drei jüngeren Kinder auf absehbare Zeit nicht zurückbekommen. Der 4. Zivilsenat des OLG will den Sorgerechtsstreit zwar erst in den nächsten Wochen im schriftlichen Verfahren entscheiden, die Tendenz zu Lasten der Eheleute sei aber in der Verhandlung deutlich geworden, sagte Familienanwalt Patrick Katenhusen.

Die Sprecherin des OLG wollte sich mit Hinweis auf das nichtöffentliche Verfahren nicht zur angekündigten Entscheidung äußern. Auch vom Jugendamt gab es keinen Kommentar. „Im Interesse aller Beteiligten nehmen wir nicht Stellung“, sagte Stadtsprecher Andreas van Hooven.

Der Streit zwischen Familie E. und dem Jugendamt dauert seit anderthalb Jahren an. Im Februar 2009 hatte die Behörde der Familie aus dem Stadtsüden alle sechs Kinder darunter ein drei Monate altes Baby, weggenommen, weil die Verantwortlichen das Kindeswohl wegen Überforderung der Eltern gefährdet sahen. Der älteste Sohn (14) durfte später aber ins Elternhaus zurückkehren.

Das Familiengericht am Amtsgericht unterstützte die Auffassung des Jugendamts. Gegen den Gerichtsbeschluss vom August 2009 legte Anwalt Katenhusen Beschwerde ein. Damit befasst sich seit einiger Zeit das OLG.

Vor zwei Monaten entschied der 4. Senat des OLG, dass die Eltern auch ihre neun und elf Jahre alten Kinder zurückerhalten. Die Richter sahen einen veränderten Kooperationswillen der Eltern und die Bereitschaft zur Annahme von Familienhilfe.

Über das Sorgerecht für die drei jüngeren Kinder (21 Monate, vier und sieben Jahre alt) muss das OLG nun entscheiden. In der Sitzung am Freitag hielt es die Gutachterin für besser, wenn die Kinder dort bleiben, wo sie sich derzeit befinden: Pflegefamilien bzw. Kinderheim. Ein weiterer Wechsel der Bezugspersonen sei für die Kinder nicht sinnvoll, so die Begründung.

Sollten die Eltern durch die OLG-Entscheidung das Sorgerecht für ihre drei jüngeren Kinder nicht zurückbekommen, kündigte Anwalt Katenhusen eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht an.

Quelle : nwzonline.de

Oldenburg: Geschwister bleiben weiterhin getrennt

Von familielauke, 00:44

Sorgerecht Eltern sollen jüngere Kinder nicht zurückbekommen



von Franz-Josef Höffmann Und Rainer Dehmer


Oldenburg - Tränen im Gerichtssaal: Nach der fast zweistündigen Verhandlung im Oberlandesgericht (OLG) konnten Marion und Thomas E. am Freitagvormittag ihre Enttäuschung nicht verbergen. Sie sollen ihre drei jüngeren Kinder auf absehbare Zeit nicht zurückbekommen. Der 4. Zivilsenat des OLG will den Sorgerechtsstreit zwar erst in den nächsten Wochen im schriftlichen Verfahren entscheiden, die Tendenz zu Lasten der Eheleute sei aber in der Verhandlung deutlich geworden, sagte Familienanwalt Patrick Katenhusen.

Die Sprecherin des OLG wollte sich mit Hinweis auf das nichtöffentliche Verfahren nicht zur angekündigten Entscheidung äußern. Auch vom Jugendamt gab es keinen Kommentar. „Im Interesse aller Beteiligten nehmen wir nicht Stellung“, sagte Stadtsprecher Andreas van Hooven.

Der Streit zwischen Familie E. und dem Jugendamt dauert seit anderthalb Jahren an. Im Februar 2009 hatte die Behörde der Familie aus dem Stadtsüden alle sechs Kinder darunter ein drei Monate altes Baby, weggenommen, weil die Verantwortlichen das Kindeswohl wegen Überforderung der Eltern gefährdet sahen. Der älteste Sohn (14) durfte später aber ins Elternhaus zurückkehren.

Das Familiengericht am Amtsgericht unterstützte die Auffassung des Jugendamts. Gegen den Gerichtsbeschluss vom August 2009 legte Anwalt Katenhusen Beschwerde ein. Damit befasst sich seit einiger Zeit das OLG.

Vor zwei Monaten entschied der 4. Senat des OLG, dass die Eltern auch ihre neun und elf Jahre alten Kinder zurückerhalten. Die Richter sahen einen veränderten Kooperationswillen der Eltern und die Bereitschaft zur Annahme von Familienhilfe.

Über das Sorgerecht für die drei jüngeren Kinder (21 Monate, vier und sieben Jahre alt) muss das OLG nun entscheiden. In der Sitzung am Freitag hielt es die Gutachterin für besser, wenn die Kinder dort bleiben, wo sie sich derzeit befinden: Pflegefamilien bzw. Kinderheim. Ein weiterer Wechsel der Bezugspersonen sei für die Kinder nicht sinnvoll, so die Begründung.

Sollten die Eltern durch die OLG-Entscheidung das Sorgerecht für ihre drei jüngeren Kinder nicht zurückbekommen, kündigte Anwalt Katenhusen eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht an.

Quelle : nwzonline.de

Mittwoch, 18. August 2010

Video : Heim statt Hilfe

Von familielauke, 19:47
Eltern und Kinder werden weiterhin durch die Jugendämter ungerecht behandelt !! :


Donnerstag, 08. Juli 2010

Fall Nina Veronika: Polizei Stuttgart schweigt auch weiterhin

Von familielauke, 18:08

Stuttgart. Nach den skandalösen Staatsverbrechen rund um das Kind Nina Veronika schweigt die Polizei Stuttgart auch weiterhin zu ihrer Rolle in Amtshilfe für das Jugendamt Stuttgart bei seiner kriminellen Kindesentziehung des Kindes von seinen Eltern.

(News4Press.com) Es steht u.a. der Tatvorwurf der Beihilfe der Polizei zur Entziehung Minderjähriger zum Nachteil des Kindes und seiner Eltern im Raum. Das Kind leidet nach mittlerweile 18 Monaten der Unterbindung jeglichen Kontaktes zu seinen Eltern seit Monaten an schwerwiegenden, globalen Entwicklungsstörungen.

Der Kindsvater versuchte am vergangenen Freitag ein aufklärendes Gespräch mit dem zuständigen Revierleiter Joachim Barich zu führen. Dabei schloss der 46-jährige Barich, der Jugendamtsleiter Bruno Pfeifle als seinen "Kollegen" bezeichnet, jegliche Gesetzesübertretungen der Polizei, insbesondere den Tatvorwurf der Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger kategorisch aus. Zudem drohte Revierleiter Barich mit einer Anzeige gegen den sorgeberechtigten Kindsvater wegen falscher Verdächtigung, sollte dieser seine Verdächtigungen bezüglich Straftaten der Stuttgarter Polizei aufrechterhalten. Schließlich hätte der Kindsvater "ein Problem mit der Polizei", nicht etwa umgekehrt. Dass das OLG Stuttgart -um den Schein seiner Neutralität zu wahren- das bereits per Gesetz auflebende volle Sorgerecht des Kindesvaters einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes bestätigte, spielt dabei für Barich keine Rolle.

Barich, der sich weigerte, den Sachverhalt auch nur entgegenzunehmen, müsse trotz vollständig vorliegender Unterlagen in einem Gespräch mit den fallbeteiligten Beamten erst noch die Wahrheit definieren. Die Entscheidung, was er dafür brauche, bestimme alleine er, so Barich. Es gebe wichtigere Dinge zu bearbeiten, so der zuständige Revierleiter, der seinen Posten erst im Oktober 2009 von seinem ebenfalls in den Fall involvierten Vorgänger Thomas Engelhardt übernommen hat.

Barich empfand die Veröffentlichung seiner Bemerkungen als Bedrohung. Im Gegenzug drohte der Revierleiter dem Kindsvater damit, sollte irgendetwas aus dem mit ihm geführten Gesprächsversuch an die Öffentlichkeit gelangen, werde er den Kindsvater selbstverständlich anzeigen.

Der Fall werde "nicht unter den Teppich gekehrt", kurz darauf stellte Barich klar, "der Fall wird nicht nochmals aufgerollt". Schließlich gehe es um ein Strafverfahren, was die Kollegen (sic!) gegen den Kindesvater geführt hätten.

Der Kindsvater hätte sich zu gedulden – die Tatsache, dass die Beschwerden gegen seine Polizeibeamten seit anderthalb Jahren unbearbeitet liegengelassen werden, könne Barich sich nicht vorstellen.

Auch eine Entschuldigung sei aus Sicht der Polizei nicht angebracht.

Der Revierleiter verwahrte sich insbesondere gegen die Tatsache, dass der damalige Einsatzleiter Rene Marek gegen sich selbst ermittelt hat. Marek, der durch eigene Straftaten maßgeblich an der Beihilfe der Stuttgarter Polizei zur Kindesentziehung gegen die sorgeberechtigten Eltern beteiligt war, wurde zwischenzeitlich zur Kriminalpolizei befördert.

Der Stuttgarter Polizeipräsident Siegfried Stumpf zeigte unterdessen den Kindsvater wegen genau jener Straftaten an, die zuvor der Polizei Stuttgart vorgehalten wurden.

Der Kindsvater wurde inzwischen wegen Beleidigung –auch zum Nachteil von Polizeibeamten-, deren Nichtvorliegen authentisch beweisbar ist, vom Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Aufzeichnungen der tatsächlich entgegengesetzten Abläufe waren dem Gericht zwar bis ins Detail bekannt, mussten aber aufgrund der vom Jugendamt in Auftrag gegebenen Verurteilung des Kindsvaters vom Gericht gleichwohl unterschlagen werden.

Die weiteren erhobenen Verfahren gegen den Kindsvater wegen z.B. angeblicher Kindesentführung, versuchter Körperverletzung, Hausfriedensbruch, falscher Verdächtigung usw. wurden ebenfalls nicht verhandelt, sondern ruhen. Sie könnten zu für die Polizei Stuttgart unangenehmen Ergebnissen führen.

Redaktionsbüro Stuttgart
Steffen Stier
Postfach
70075  Stuttgart

Quelle : news4press.com

Dienstag, 01. Juni 2010

Jugendamt nimmt Mutter in der Klinik das Baby weg!

Von familielauke, 15:41
Das Kinderzimmer ist bereits eingerichtet: ein weißes Bettchen mit rosa Babyhimmel. Rosa Tapeten mit Herzen und „Hello Kitty“-Motiven. Doch die Eltern dürfen ihre Tochter niemals in den Schlaf wiegen. Das Jugendamt hat ihnen das Kind weggenommen – nur vier Stunden nach der Geburt! In der Klinik!

DARF EIN AMT EIN NEUGEBORENES SO FRÜH VON SEINER MUTTER TRENNEN?

Es passierte im Marienhospital in Bottrop (NRW). Vor sechs Tagen brachte Anita M. (19, Hartz-IV-Empfängerin) Töchterchen Emely zur Welt: 51 Zentimeter groß, 3620 Gramm schwer. Die Mutter: „Ein absolutes Wunschkind!“

Vater Jörg H. (39, Installateur im Krankenstand) war bei der Geburt dabei. Er sagt: „Anita war noch durch die Rückenmarksnarkose betäubt, als das Jugendamt im Zimmer stand. Die zwei Mitarbeiter stellten Anita ein Ultimatum – entweder ich oder das Baby. Sie wollten, dass sie in ein Mutter-Kind-Heim zieht, weg von mir.“

Die junge Mutter weigerte sich: „Ich sagte, dass ich mit Jörg UND Emely leben will. Ich stillte mein Baby und bin kurz spazieren gegangen.“ Als sie zurückkam, der Schock: Emely war weg! Sozialarbeiter hatten sie mitgenommen.

In einem Schreiben des Jugendamtes heißt es, die Mutter sei ihrer Rolle nicht gewachsen und „intellektuell auf der Grenze zur geistigen Behinderung“. Der Vater sei „durch seine aggressive und drohende Art“ aufgefallen.

Prof. Hans-Jürgen Schimke (62), Experte für Familienrecht: „Eine Wegnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn Gefahr für das Kind besteht. Dabei muss die Gefährdung nicht von den Eltern ausgehen. Es reicht aus, wenn sie nicht in der Lage sind, Gefahren zu erkennen oder abzuwehren.“

Das Jugendamt will sich bis zur Verhandlung vor dem Familiengericht am 2. Juni nicht äußern.

Quelle :  bild.de

Samstag, 29. Mai 2010

Demonstration für Kinderrechte via e-mail!

Von familielauke, 16:04
betreff: Sie haben das Recht zu wissen…..

Sehr geehrter/ sehr geehrte Richter/innen, Jugendamtsmitarbeiter/innen, Politiker/innen, Gutachter/innen, Personen des öffentlichen Dienstes und alle interessierten Personen,

zum Internationalen Kindertag am 01.06.2010, möchten wir sie darauf aufmerksam machen dass:

•ein Land nur gesund sein kann, wenn seine Kinder gesund und glücklich sind. Kinder haben ein Recht auf Liebe, haben ein Recht auf Bildung, haben ein Recht auf Freiheit, haben ein Recht ohne Misshandlung, Vernachlässigung oder Demütigung aufzuwachsen, haben ein Recht auf……

Kennen Sie die UN-Kinderrechtskonvention nicht, in dem die Rechte für Kinder festgeschrieben wurden? Nein…. Macht nichts, wir helfen Ihnen. Schauen Sie hier:

http://www.unicef.de/fileadmin/content_media/Aktionen/Kinderrechte18/UN-Kinderrechtskonvention.pdf

Kinderleicht oder? 

Ach Sie kennen die UN-Kinderrechtskonvention doch, sagen sie. Warum wird aber dann in Deutschland und Österreich so oft dagegen verstoßen? Sie wissen nicht wie ich das meine?

• Ungerechtfertigte Inobhutnahmen durch Jugendämter mit oder ohne Genehmigung von Familienrichtern sind keine Einzelfälle!

•Jährlich werden von Mitarbeitern der Jugendämter in Deutschland ca. 32.300 und in Österreich ca. 10.000 Kinder "in Obhut genommen" (Tendenz steigend – jährlich + 20 %).

•Oft völlig grundlos werden sie aus intakten Familien gerissen!

•Das Ergebnis: traumatisierte Kinder, die oft von unqualifizierten Pflegefamilien, schlecht geführten Heimen oder von Sozialarbeitern in Auslandscamps unzureichend, weil nicht fachkompetent und nicht ausreichend qualifiziert, betreut und oft auch noch misshandelt werden.

•Jährlich werden so ca. 24,6 Milliarden €! umgesetzt (2008)!

•Die Verantwortlichen sind Richter, Gutachter, Verfahrenspfleger, Umgangspfleger und Jugendamtsmitarbeiter, die auf dem Rücken unschuldiger Kinder ihre Existenz sichern.

•Statt des Kinderschutzes wird hier oftmals Kindesmisshandlung betrieben.
Profitgier, Missachtung der Menschenrechte und ein (Un-) Rechtssystem sind hierbei klar zu erkennen!

•Entscheidungen der Jugendämter und Richter werden nicht kontrolliert!!
Richter geben vor, welche Empfehlung Gutachter geben sollen, um ihre Entscheidung zu rechtfertigen. Die Verantwortung übernimmt niemand. Rechtsmittel bleiben meist erfolglos!
Sie sagen, dass kann nicht sein, wir sind ein Rechtsstaat und eine Demokratie. Wenn dies so ist, dann 

•lassen sie die ungerechtfertigten Inobhutnahmen überprüfen, objektiv und unabhängig. (diese sind leicht zu erkennen, da diese Verfahren oft ohne gerichtliche Abhandlung, meist mit "Ausschaltung" des Obsorgeberechtigten, ohne Einbeziehung von positiven Berichten und Zeugen bzw. nur einseitiger Zeugeneinvernahme, oder durch falsche Gutachten in denen ein Gutachter ohne alle Beteiligten persönlich zu kennen, oder lediglich nach "Beobachtung" der Kinder für 1-2 Stunden ein sogenanntes Gutachten schreibt!)

•ziehen sie die Verantwortlichen zur Rechenschaft,

•heben sie rechtswidrige Beschlüsse auf und geben sie die Kinder in ihre Familien zurück.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger am 03.05.2010:

„Auch wenn deutsche Gesetze Kinderrechte schon in der Vergangenheit respektiert haben, erwarte ich für die Rechtsanwendung das klare Signal, dass dem Kindeswohl Vorrang gebührt. Kinder haben Rechte - und sie haben diese Rechte ohne Vorbehalte, ohne Wenn und Aber.“

Fangen Sie jetzt damit an, denn Kindeswohl bedeutet:

OLG Köln vom 18.06.1999 - 25 UF 236/98 - : 

"Kindeswohl bedeutet das Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei der Kindeswohlprüfung sind dabei die Persönlichkeit und die erzieherische Eignung der Eltern, ihre Bereitschaft Verantwortung für das Kind zu tragen und die Möglichkeiten der Unterbringung und Betreuung zu berücksichtigen, wozu als wesentliche Faktoren die emotionalen Bindungen des Kindes zu den Eltern und anderen Personen treten." 

Und meinen Sie wirklich Kinder haben eine emotionale Bindung zu Kinderheimen und Pflegefamilien, die nur an dem Geld interessiert sind, dass man mit ihnen verdienen kann. Nicht wirklich oder????

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich hier von der Vielzahl und zahlreich im Internet und in den Medien ausführlich dargelegten unberechtigten Inobhutnahmen rede. Mir ist bewusst, dass es auch Kinder gibt, die bei ihren Familien nicht gut aufgehoben sind. Aber auch ihnen, muss der Kontakt zu ihrer Familie gewährt werden, wenn sie es wünschen. Nur hilft man diesen Kindern kaum.

Name und Anschrift

Sehen und urteilen Sie selbst:


http://blog.ronaldfilkas.de/2009/08/10/jugendaemter-die-unheimliche-macht-hinter-der-justiz/

http://www.jugendamtopfer.de/html/reale_opfer.html

http://leonie-wichmann.blogspot.com/

http://home.arcor.de/kinderklau-informell/DeFacto.htm

http://www.kinderklau.cabanova.de/

http://www.die-akte-nina.com/

mögliche Adressen:

poststelle@generalbundesanwalt.de;Thomas.Jung@fuerth.de;josef.lassner@fuerth.de; 
karl.scharinger@fuerth.de;kristina.schroeder@bundestag.de;poststelle@bmfsfj.bund.de; 
sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de;marlene.rupprecht@wk2.bundestag.de;
mail@bundestag.de;kinderkommission@bundestag.de;jugendamt@stadt.nuernberg.de;
j6@stadt.nuernberg.de;bga@stadt.nuernberg.de;siegfried.balleis@stadt.erlangen.de;
edeltraut.hoellerer@stadt.erlangen.de;jugendamt@schwabach.de;oberbuergermeister@schwabach.de;
rathaus@muenchen.de;jugendschutz.soz@muenchen.de;poststelle@bmj.bund.de; office@kindernothilfe.at; info@dksb.de; jfe@jfemail.de; franziska.keller@europarl.europa.eu; info@christian-ehler.de; info@jugendhilfeportal.de;helga.truepel@europarl.europa.eu;
helga.truepel@gruene-bremen.de;info@bmfsfj.bund.de;kinderrechte@caritasnet.de;
julia.tautermann@oberhavel.de;kinderrechte.soz@muenchen.de;udoleitner@hoanzl.at;
otmar.m@gmx.at;info@kinderbuero.at;kija@stmk.gv.at;tina.silbernagl@gtz.de; rjm.records1963@yahoo.co.uk;michael.haeupl@wien.gv.at;hans.niessl@bgld.gv.at; 
franz.voves@stmk.gv.at;burgstaller@salzburg.gv.at;lh.proell@noel.gv.at;lh.puehringer@ooe.gv.at;
buero.lh.platter@tirol.gv.at;herbert.sausgruber@vorarlberg.at;gerhard.doerfler@ktn.gv.at;
info@amnesty-kinderrechte.de;info@unicef.or.at;manuela.schwesig@spd.de;kija(at)tirol.gv.at;
info@amnesty.de;verwaltung@agor.brandenburg.de;verwaltung@olg.brandenburg.de;schmelzer@lra-ffb.de;poststelle@ag-ffb.bayern.de;doris.pant@justiz.gv.at;justizombudsstelle.innsbruck@justiz.gv.at; 
kanzlei-rah@ma11.wien.gv.at;doering@str.de;buergerservice@lkharburg.de;
jugend+familie@lkharburg.de;poststelle@ag-tos.niedersachsen.de; 
lgstd-poststelle@justiz.niedersachsen.de;bh.reutte@tirol.gv.at;wmenz@aon.at;post.bhmd@noel.gv.at;
klaus.messner@justiz.gv.at;innsbruck@kinderschutz-tirol.at;justizombudsstelle.innsbruck@justiz.gv.at;
sjb@karlsruhe.de;Jugendamt@landratsamt-heilbronn.de;amt22@landkreis-rastatt.de; bh.kufstein@tirol.gv.at;jugendamt@steyr.gv.at;
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Mittwoch, 28. April 2010

Eltern flehen: „Gebt uns unsere Kinder zurück“

Von familielauke, 22:29

MÜNCHEN Es gibt nichts emotionaleres als die Verbindung zwischen Eltern und Kind. Da einzugreifen, wenn es das Kindeswohl nötig macht, ist die schwierige und wichtige Aufgabe von Jugendamt und Gericht. Doch im Fall der Münchner Familie S., der im Februar die neu geborenen Zwillinge weggenommen wurden, melden der Anwalt und ein Psychotherapeut Zweifel an Vorgehen und Entscheidung des Gerichts an.

Der Fall: Sandra S. (27) wurde am 10. Februar von Zwillingen entbunden, durfte sich die ersten Tage auch selber um Leon und Luisa (alle Kindernamen geändert) kümmern. „Sie haben sich bei mir so wohlgefühlt.“ Doch 12 Tage später entschied das Amtsgericht, dass die beiden Neugeborenen wie drei andere Kinder zuvor bei Sandra S. nicht gut aufgehoben sind. Das Kinderbett in der kleinen Neuperlacher Wohnung bleibt leer, die Zwillinge kamen zu einer Pflegefamilie.

Hintergrund der Entscheidung: Sandras Sohn Paul war 2004 mit einem Schütteltrauma ins Krankenhaus gekommen. Aus Angst vor ihrem damaligen Ehemann hatte sie erst später berichtet, dass er das Kind geschüttelt habe. Weil sie sich verspätet um ärztliche Hilfe für ihr Kind gekümmert habe, wird ihr seitdem von Amts wegen als mangelnde Erziehungsfähigkeit angelastet. Nicht nur bei Paul, sondern später auch bei Karl und Max, zuletzt bei Leon und Luisa.

Warum werden Sandra S. immer wieder die Kinder weggenommen? Die Stellungnahme von Ingrid Kaps, Pressesprecherin des Amtsgerichts, fällt knapp aus: „Aus Gründen des Datenschutzes und der Tatsache, dass Familienstreitigkeiten nichtöffentlich sind, ist mir eine ausführliche Stellungnahme verwehrt. Allgemein lässt sich nur sagen, dass dem Beschluss ein Sachverständigengutachten zugrunde liegt, das die Entscheidung stützt.“

Es gibt sogar zwei. Renitenz und mangelnde Intelligenz wird Sandra S. zugeschrieben, ihrem Mann Naivität. Systemadministrator Matthias S. wird von einem Gutachter die Erziehungsfähigkeit unter anderem deshalb abgesprochen, weil er noch nie zuvor Vater gewesen sei.

Matthias S.: „Ich habe lange überlegt. Aber ich glaube, wir müssen uns wehren.“ In einem Brief an den EU-Parlamentarier Tomasz Poreba redet er sogar von „staatlichem Kinderklau“, fordert die Abschaffung des Jugendamtes in seiner jetzigen Form.

Aus seinen Worten spricht die ganze Verzweiflung eines Mannes, dem nicht erlaubt ist, die Rolle des Vaters seiner Kinder auszufüllen: „Es wurde uns keine Chance gegeben, zu zeigen, das wir uns selbst um die Kinder kümmern können. Die haben uns gar nicht erst angehört.“

Doch es gibt auch Menschen, die sich für das Paar einsetzen. Die Familie von Matthias S. will helfen und für Entlastung im Erziehungs-Alltag sorgen. Der Therapeut bei dem Sandra S. in Behandlung ist, stellt ihr zudem ein gutes Zeugnis aus: „Ich habe keinen Zweifel, dass Frau S. alle Anlagen und Fähigkeiten hat, eine gute, verantwortungsvolle Mutter zu sein.“

Inzwischen hat sich Anwalt Lutz Libbertz der Sache angenommen. Er formulierte Anträge in Sachen Luisa und Leon. Aber auch bei Max, dem ersten Sohn der beiden, der ihnen im Dezember 2007 weggenommen wurde – neue Gutachter sollen gehört werden. Begründung: „Die erstellten Gutachten sind unvollständig und lückenhaft.“

Mit seiner Hilfe hoffen Matthias und Sandra S. auf ein gutes Ende und appellieren: „Gebt uns eine Chance zu zeigen, dass wir gute Eltern sind. Gebt uns unsere Kinder zurück.“ John Schneider

Quelle :

abendzeitung.de

Freitag, 26. Februar 2010

Gebt uns endlich unsere Kleinen zurück

Von familielauke, 23:24

Ungewöhnliche Demo gestern in der Oldenburger City. Verzweifelte Mütter und Väter versammelten sich vor dem Jugendamt, riefen über Megaphon: „Gebt uns unsere Kleinen zurück.“ Sie alle sehen sich als Opfer der Behörde, die Ihnen die Kinder weg nahm.

Gestern demonstrierten betroffene Familien vor dem Jugendamt

Die Bergstraße in Oldenburg am frühen Mittag. Die verzweifelten Eltern halten Transparente in den Armen. „Jugendamt... das Geschäft mit unseren Kindern!“ ist darauf zu lesen.Unter den Demonstranten auch Thomas E. (40). Vor genau einem Jahr riss das Jugendamt Oldenburg seine Familie brutal auseinander. Nahm ihm und seiner Ehefrau Marion (40, beide Altenpfleger) alle sechs Kinder (3 Monate bis 13 Jahre) weg.

Vater Thomas ringt um Fassung. Er flüstert mit erstickter Stimme: „Es gab Streit mit dem Jugendamt. Zur Unterstützung hatten wir freiwillig um eine Familienhelferin gebeten. Sie half uns hin und wieder. Doch als sie auch an Wochenenden zu uns kommen wollte, lehnte meine Ehefrau das ab.“

Die Familie wollte Zeit für sich, mehr Privatsphäre. Doch die Ablehnung alarmierte die zuständige Jugendamts-Sachbearbeiterin. Der Vater: „Urplötzlich warf sie uns vor, dass wir unseren Kindern keine Grenzen setzen würden und uns die Erziehungs-Kompetenz fehlt.“

Am 25. Februar 2009 stürmten Jugendamts-Mitarbeiter und Polizisten das Haus. Mutter Marion unter Tränen: „Sie rissen uns alle Kinder aus den Armen, brachten sie weg. Sogar Baby Leon, das ich noch stillte.“

Die Eltern schalteten Rechtsanwalt Patrick Katenhusen ein, er sagt: „Es ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, was dieser völlig normalen Familie angetan wurde.“ Er reichte Klage beim Verfassungsgericht ein. Bislang ohne Erfolg.

Die Eltern dürfen ihre Kinder nur alle 14 Tage treffen. Vater Thomas: „Jeweils eine Stunde lang in der Behörde. Es zerreißt uns jedes Mal das Herz...“

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Oldenburg - Demonstration vor dem Jugendamt: Vor einem Jahr hatte die Behörde die sechs Kinder der Bümmersteder Familie E. im Alter von drei Monaten bis 13 Jahren in Obhut genommen. Nur der älteste Sohn durfte im Juni 2009 zu seinen Eltern in das Reihenhaus zurückkehren, die fünf jüngeren Kinder leben noch immer in Pflegeeinrichtungen.

Dagegen protestierten am Donnerstagmittag etwa 25 Männer und Frauen, die zum Teil aus anderen Städten anreisten. Darunter waren etliche, denen die Behörden ebenfalls Kinder weggenommen hatten. Sie alle wollten Aufmerksamkeit für ihr Schicksal.

Ein rühriger Münchner Bevollmächtigter der Familie E. hatte im Internet für die Demonstration am Donnerstag in Oldenburg geworben. Zeitweise waren so mehr Journalisten und Fernsehteams in der Bergstraße als Demonstranten.

Auch Thomas E., Vater der sechs Kinder, zählte zu jenen, die vor dem Jugendamt Transparente schwenkten. Zuvor hatte ihn ein Fernsehteam in der Wohnung gefilmt. „Der Rummel ist ungewohnt“, sagte der Altenpfleger, der in Kürze seine Arbeitsstelle verliert. Die Mutter der sechs Kinder, Marion E., war vor dem Jugendamt nicht zu sehen.

Für die Familie sprach vor allem der Münchner Bevollmächtigte Joachim H., der per Megaphon Sprechchöre dirigierte. Sie lauteten auch schon mal „Lasst unsere Kinder frei.“

Familie E. darf ihre vier Jungen und die eine Tochter in regelmäßigen Abständen sehen. Am vergangenen Sonntag etwa hat Pfarrer Sibbel das Baby Leon getauft. Das war der katholischen Familie, die sehr gläubig ist, wichtig. Patin ist die Großmutter, die der Familie auch finanziell immer wieder unter die Arme greift.

Im Zuge der Demonstration wurde Jugendamtsleiter Dr. Frank Lammerding auch eine Resolution überreicht. Er blieb ruhig, auch als die Sprechchöre wieder zu hören waren und ihm der Satz „Lasst unsere Kinder frei“ entgegenschallte.

Gemeinsam mit den Justizbehörden ist das Jugendamt der Überzeugung, dass eine Rückkehr der Kinder in die Familie derzeit nicht angebracht ist – zum Wohl der Kinder.

In einer Anhörung vor Gericht haben Thomas und Marion E. nun allerdings erstmals zugestimmt, dass ein Gutachten erstellt wird, um herauszufinden, ob sie in der Lage sind, ihre sechs Kinder zu erziehen. Bislang hatten sie das abgelehnt. „Danach werden wir weitersehen“, sagt Dr. Frank Lammerding.

Quellen :  bild.de  und  nwzonline.de




Dienstag, 23. Februar 2010

Skandal in Deutschland

Von familielauke, 23:39

Sonntag, 07. Februar 2010

Presseerklärung zur Demo in Oldenburg

Von familielauke, 23:00




Presseeerklärung



Hiermit geben wir öffentlich bekannt, dass am 25.02.2010, um 12:00 Uhr - Versammlung - und um 13:00 Uhr - Auftaktkundgebung -, vor dem Jugendamt der Stadt Oldenurg (Oldb) in der Bergstr. 25, in Oldenburg u.a. eine Demo stattfindet. Weitere Information sind aus der beigefügten Anmeldung, s. u., a.a.O., zu entnehmen.


Hintergrund dieser Demo ist die willkürliche Inobhutnahme der sechs Kinder der Familie E. aus Oldenburg vom 25.02.2009, um 17:00 Uhr, darunter das jüngste mit 3 Monaten, welches von der KM noch gestillt worden ist, und das werden wir als Kapitalverbrechen gegenüber dem JA der Stadt OL bezeichnen. Die Gerichte konnten somit nicht mehr rechtzeitig angerufen werden. Ein absoluter Verfassungsbruch aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG mit §§ 123 Abs. 1, 80 Abs. 5 VwGO. Ein Protokoll über die Inobhutnahme liegt weder dem Amtsgericht - Familiengericht - noch dem Oberlandesgericht Oldenburg - Familiensenat -, den leiblichen Eltern und dem bevollmächtigten Rechtsanwalt Patrick Katenhusen aus Oldenburg vor. Auch auf meine schriftliche Aufforderung an das Jugendamt der Stadt Oldenburg - ich vertrete die Familie E. als Beistand nach $ 13 SGB X -, doch "ENDLICH" dass Protokoll über die Inobhutnahme allen Beteiligten zugänglich zu machen, wurde bis dato keine Folge geleistet. Die Inobhutnahme stellt nämlich ein Verwaltungsakt im Sinne von § 31 SGB X da. Es handelt sich hierbei um einen Doppelten Verwaltungsakt, nämlich:

a) die Inobhutnahme als solche und
b) die sofortige Vollziehung des Verwaltunsgaktes.

Ein ordnungsgemäßer Vollstreckungsauftrag durch das Verwaltungsgericht Oldenburg lag nicht vor.

Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung wurde den Eltern nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG mit §§ 123 Abs. 1 mit 80 Abs. 5 VwGO  n  i  c  h  t   erteilt.

Es darf in der Bundesrepublik Deutschland  n  i  c  h  t  angehen, dass Angestellte oder Beamte/Beamtinnen des Jugendamtes der Stadt Oldenburg besser dagestellt werden, wie ein Berufsrichter oder eine Berufsrichterin, vgl. auch Art. 92 , 97 GG mit Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG - Sondergericht oder Ausnahmegericht eines Jugendamtes: "NEIN DANKE"!!! - mit § 132 StGB.

Die Inobhutnahme nach §§ 42, 8a SGB VIII mit §§ 1666, 1666a BGB gehört nicht in den Händen eines Jugendamtes aus Art. 2, Art. 1 GG mit Art. 104 GG, sondern dann in den Händen eines Berufsrichters oder Berufsrichterin anvetraut. Somit würden wüllkürliche Verwaltungsakte durch die Jugendämter unterbunden werden.

Die Grundrechte, vgl. nur zum Beispiel BVerfG, in: BVerfGE 10, 51 - mwRsprN -  der Kinder der Familie E. aus Oldenburg aus Art. 6 Abs. 1 mit Abs. 2 Satz 1 mit Art. 2 Abs. 1 mit Art. 1 Abs. 1 GG, vgl. nur zum Beispiel BVerfG, in: BVerfGE 1, 97/104 - Verletzungsvorgang der Menschenwürde: Missachtung/Brandmarkung/Gehirnwäsche/Ächtung -  in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurden durch das JA der Stadt OL völlig missachtet.

Es besteht daher der dringenden Verdacht, dass entweder dass JA der Stadt Oldenburg am 25.02.2009, vor 17:00 Uhr und um 17:00 Uhr entweder die verfassungsmäßige Ordnung außer Kraft gesetz oder diese untergraben oder beseitigt
zu haben, vgl. auch §§ 81 Abs. 1 Nr. 2, 82 Abs. 2 Nr. 1, 92 Abs. 2 Nr. 2, 5 und 6 mit 92 Abs. 3 Nr. 3 StGB, vgl. auch hierzu die einschlägige Lit. von Schönke/Schröder, StGB 27. Auflage, Anm. jeweils zu §§ 81, 82, 92 StGB.

Damit wurde schwerwiegend in die Verfassungsgrundsätze nach Art. 79 Abs. , Art. 20 Abs. 3 und Art. 1 Abs. 3 GG unverhältnismäßig am 25.02.2009, um 17:00 Uhr, ggü. den leiblichen Kindern der Familie E. aus Oldenburg eingriffen. Unabhängig auch noch von der UN-KRK und der EMRK. Solche geheime Aktion wollen wir in Zukunft verhindern, nach dem Motto: "Stoppt die Allmacht der Jugendämter" und "Jugendämter an den Pranger"!

Hierzu sind alle Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik Deutschland sowie Bürger oder Bürgerinnen aus dem Ausland herzlichst eingeladen, an der Demo friedlich teilzunehmen.

München, den 05. Febr. 2010



Joachim Hinz
- Veranstalter -

und


Barsinghausen, den 05.02.2010




Günther Hinz
- Leitender Veranstalter -




Neue Lage, nur noch 19 Tage bis zur Demo in Oldenburg

Am Montag, den 08.02.2010, trifft die vorgeschriebene Route von Hrn. Dirk Schäfer aus Oldenburg ein, die ich dann auch bekannt gegeben werden.

Anmeldeformular für Versammlungen i. S. d. Versammlungsgesetzes

Veranstalter:
Joachim Hinz
Kunreuthstr.
70/II li.,
D – 81249 Münc...hen
Telefon 089/122 84 138;
Telefax 089/122 84 138;
Telefon Mobile 01577/203 19 27
E-Mail: joachimhinz@hotmail.com oder
johinz1@t-online.de
___________________________________________________________________
Verantwortlicher Leiter:
Günther Hinz
Rehrbrinkstr.26

D – 30866 Barsinghausen
Telefon 05105/755 09 30
Telefax 05105/755 09 30
Telefon Mobile 0177/748 72 34
E – Mail: guentherhinz@hotmail.de
_________________________________________________________________

Thema der Veranstaltung
Missachtung der UN-KRK
Missachtung des
Völkerrechts
Missachtung des
Grundgesetzes, insbesondere
Missachtung der
Verfassungsgrundsätze
aus Art. 79 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 und Art. 1 Abs. 3 GG
Jugendämter an den Pranger
Stoppt die Allmacht der Jugendämter
______________________________________________________________
Tag der Veranstaltung/Beginn und Dauer
Tag der Veranstaltung:
25.02.2010,
12:00 Uhr: Versammlung v. d.
Jugendamt der Stadt Oldenburg
Beginn: 13:00 Uhr
Zeit ca. 8 Stunden
___________________________________________________________________

Art der Veranstaltung/VoraussichtlichTeilnehmerzahl
Kundgebung

Voraussichtliche
Teilnehmerzahl
ca. 100 Personen – es ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Personen dazu kommen

10 Presse- und Medienvertreter
___________________________________________________________________

Wegstrecke / Ort der Kundgebung
(Auftaktkundgebung/Zwischenkundgebung/Abschlusskundgebung)
Versammlung: 12:00 Uhr
Auftaktkundgebung um 13:00 Uhr
a) Stadt Oldenburg
- Jugendamt (ASD) -
Bergstrasse 25
D - 26105 Oldenburg (Oldb)
Erste Wegstrecke
von der Bergstraße 25
D - 26122 Oldenburg (Oldb)


1. Zwischenkundgebung
zum Oberlandesgericht Oldenburg
– 1. Familiensenat -
Richard-Wagner-Platz 1
D - 26135 Oldenburg (Oldb.)

Wegstrecke 378 m 00:00 Min.
b) Oberlandesgerichts Oldenburg

4. Zivilsenat und 1. Familiensenat -
Richard - Wagner - Platz 1
D - 26135 Oldenburg (Oldb)

Dritte Wegstrecke
von dem Richard-Wagner-Platz 1
D-26135 Oldenburg (Oldb)
zur Georgstr. 2 D - 26121 Oldenburg (Oldb)
Wegstrecke: 2,54 km 00:00

c) Abschlusskundgebung
zum Kath. Pfarramt St. Peter - Kath. Kirche -
Georgstr. 2, D - 26121 Oldenburg (Oldb)
Telefon 0441/27066
________________________________________________________________

Besonderheiten:
(z. B. Megaphon, Transparente, Lautsprecherfahrzeug, Flugblätter, besondere Aktionen)
Megaphon JA!
Transparente JA!
Flugblätter JA!
Lautsprecherfahrzeug NEIN!

__________________________________________________________________

Ort, Datum - Unterschrift der des verantwortlichenLeiters




München, den
22. Januar 2010



Joachim Hinz


Barsinghausen,
den 22. Januar 2010



Günther Hinz

 

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Sonntag, 31. Januar 2010

Ein stiller Moment des Glücks Die fünfjährige Shelly ist wieder zu Hause bei ihrer Mutter Angela Holzinger

Von familielauke, 21:41

LUCKENWALDE - Es war ein stiller, sehr persönlicher Moment, als Angela Holzinger ihre fünfjährige Tochter Shelly an sich drückte. Diesen Augenblick waren Mutter und Tochter ganz allein, trotz der zahlreichen Augenzeugen.

Die „Übergabe“ der Kleinen an ihre Mutter erfolgte sozusagen in aller Öffentlichkeit, vor dem Kreishaus in Luckenwalde. Dort, wo auch das Jugendamt seinen Sitz hat, in dessen Obhut Angela Holzinger ihre Kinder einst freiwillig gegeben hatte (die MAZ berichtete). „Die letzten Tage waren schlimm für mich“, sagte Angela Holzinger mit Tränen in den Augen.

Drei Jahre lang war die kleine Shelly von zu Hause weg. Sie lebte in einer Pflegefamilie, bevor sie am Mittwoch in einem Auto zum Luckenwalder Kreishaus gebracht wurde. Mitsamt ihrer kleinen Habe in Kartons und blauen Säcken – Sachen, Möbel, Spielzeug. Angela Holzinger wartete bereits, erleichtert und ängstlich zugleich. „Ich weiß, dass ich unter Beobachtung des Jugendamtes stehe“, sagte sie. Die sechsfache Mutter befürchtet, dass die Sache noch nicht ganz ausgestanden ist und rechnet wieder mit neuen Auflagen. „Ich hoffe aber, dass Shelly jetzt schnell zur Ruhe kommen wird“, sagte sie.

Shelly half währenddessen beim Umräumen ihrer Sachen von einem Auto ins andere. „Es ist schön, wieder bei der Mama zu sein“, antwortete sie auf entsprechende Fragen. Dann schnappte sie ihren pinkfarbenen Puppenwagen und kletterte in das Auto, in dem sie nach Hause fuhr. Angela Holzinger hatte in all der Zeit Unterstützer an ihrer Seite. Dazu gehörte auch die Potsdamer Rechtsanwältin Annett Hein. Sie war in Luckenwalde nicht mit dabei. „Das ist ein Tag für die Mutter. Ich bin froh, dass es so gekommen ist. Das alles hat schon viel zu lange gedauert“, sagte Annett Hein am Telefon gegenüber der MAZ. (Von Uta Franke)

Quelle : maerkischeallgemeine.de

Mittwoch, 13. Januar 2010

Rückkehr der Kinder in Aussicht - Lichterkette für Angela Holzinger

Von familielauke, 20:33
LUCKENWALDE - Medienrummel gestern Nachmittag vor dem Kreishaus in Luckenwalde: Mit einer Mahnwache und Lichterkette verlieh Angela Holzinger aus Wünsdorf ihrer Forderung Nachdruck, ihre drei jüngsten Kinder zurückzubekommen. Die sechsfache Mutter hatte wegen einer Krebserkrankung drei ihrer Kinder vorübergehend freiwillig in die Obhut des Jugendamtes gegeben. Seit fast drei Jahren bemüht sie sich vergeblich, sie aus den Pflegefamilien zurückzubekommen. Rund 20 Sympathisanten, Freunde und Bekannte unterstützten sie gestern mit Kerzen und Plakaten.

Trotz aller Ängste und Sorgen zeigte sich Angela Holzinger erleichtert: „Das Jugendamt hat mir heute mitgeteilt, dass die beiden älteren Kinder noch heute aus der Pflegefamilie herauskommen und in einer therapeutischen Einrichtung untergebracht werden. Meine jüngste Tochter soll bald zu mir nach Hause.“ Über den Potsdamer Betreuungshilfeverein sollen die Kinder wieder mit der Mutter zusammengeführt werden, so wie es Angela Holzinger und ihre Anwältin Annett Hein seit Wochen fordern. Angela Holzinger hat außerdem Aussicht auf eine Kur gemeinsam mit den drei Kindern.

„Wir freuen uns natürlich, dass es heute so eine Wendung gegeben hat“, sagte Anwältin Annett Hein. „Frau Holzinger wird in den nächsten Wochen aber noch viel Kraft brauchen.“ Die schöpfte sie gestern bereits aus der Unterstützung, die ihr von Sympathisanten zuteil wurde. Viola Fechner, die die Initiative „Betroffene Eltern“ gegründet hatte, und Fatima Lewandowski waren eigens aus Berlin angereist. „Frau Holzinger ist kein Einzelfall. Wenn man im Würgegriff des Jugendamtes ist, kann es jedem so ergehen“, sagte Viola Fechner, die selbst betroffen ist.

Bettina Kratz ist eine ehemalige Mitschülerin von Angela Holzinger. „Wir haben sie für ein Klassentreffen gesucht, sind auf den MAZ-Artikel gestoßen und waren entsetzt über ihr Schicksal“, sagte sie und reihte sich in die Lichterkette ein.

Landrat Peer Giesecke war gegenüber der MAZ erstmals zu einem Statement bereit: „Die Pflegefamilie hat uns heute mitgeteilt, dass sie dem öffentlichen Druck nicht mehr stand hält und die Kinder anders untergebracht werden sollen. Das ist ein Beispiel, wie öffentlicher Druck negativ gegen sachliche Entscheidungen eingesetzt wird. Ich bin schockiert, was hier abläuft.“ Das Jugendamt werde entsprechend einem in Auftrag gegebenen Gutachten mit der Mutter eine Lösung suchen. „Das geht nicht von heute auf morgen.“ (Von Elinor Wenke)

Quelle : maerkischeallgemeine.de

Sonntag, 10. Januar 2010

WIR KLAGEN AN!

Von familielauke, 23:52

Montag, 04. Januar 2010

Das deutsche Jugendamt - ein Stück "Behemoth"

Von familielauke, 21:51
Dieser Beitrag will die, in seiner Beschaffenheit weltweit einmalige, Institution des deutschen Jugendamtes beleuchten und dabei insbesondere seine rassistische Funktionsweise auf's Korn nehmen. Damit ist die Tatsache angesprochen, daß, innerhalb seiner grundsätzlichen Ausrichtung gegen die Arbeiterklasse, überdurchschnittlich häufig Menschen nicht-deutscher Herkunft von seinen Maßnahmen betroffen sind. Während eine immanente Analyse eine Vielzahl von sozialen "Faktoren" identifizieren kann, die hierauf einen Einfluß hätten, soll diese Kritik aufzeigen, daß diese Wirkungsweise in "der Natur der Sache" - der Institution des Jugendamtes an sich nämlich - begründet ist.

Für seine ersatzlose Abschaffung!
Das Jugendamt ist als staatliche Kontrollinstanz über die Erziehungstätigkeit der Eltern eine Schöpfung der NSDAP. Per Gesetz vvon 1939 diente es der "Erziehung zur Volksgemeinschaft" ( http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendamt). Trotz einiger Reformen des Jugendamtes seitdem hat sich an dem in seiner Praxis begründeten Prinzip nicht geändert.

Es besitzt heute als Institution ein Doppelgesicht. Es untersteht in den meisten Bundesländern dem Innenministerium, das die "Rechtsaufsicht" wahrnimmt, sowie dem Landrats- bzw. Bürgermeisteramt, dem die "Dienstaufsicht" obliegt. Eine "Fachaufsicht" über die Behörde wird nach übereinstimmender Auffassung nicht ausgeübt.

Das Jugendamt ist eine institutionelle Kreation die sich außerhalb des Rechts bewegt, da seine Praxis wesentlichen Rechtsgrundsätzen zuwiderläuft. Daran ändert auch die gesetzliche Fixierung seiner Verfahrensweise und Verwicklung von Gerichten darin nichts. Es ist befugt, ohne einen Gerichtsbeschluß "Inobhutnahmen" von Kindern vorzunehmen, ausreichend dafür ist die Machtvollkommenheit von Angestellten des Jugendamtes, die behaupten, es bestehe eine "Gefährdung" des "Kindeswohles" (vergleichbar den polizeilichen "Ingewahrsamnahmen" und Sonderrechten bei diversen "Gefahrenlagen"). Selbst ein Zuwiderhandeln gegen bindendes Recht bleibt für Jugendamtsmitarbeiter ohne Konsequenzen ( http://www.readers-edition.de/2008/08/23/jugendamt-wuppertal-eine-mutter-tritt-in-hungerstreik). Angestellte des Jugendamtes sind für die von ihnen eingesetzen Maßnahmen und daraus erwachsende Konsequenzen nicht zur Rechenschaft zu ziehen.

In der Praxis bilden eine Vielzahl, zumeist anonym bleibender Hinweise aus der Bevölkerung bezüglich der Sekundärtugenden von Eltern (Ordnung, Sauberkeit der Wohnung, Pünktlichkeit im Kindergarten, Gehorsam gegen Autoritäten etc.), die sich am Erziehungsstil der Eltern festmachen, den Hintergrund für das Jugendamt, aktiv zu werden. Diese Fülle von Hinweisen, wenn Angestellte des Jugendamtes sie sich zu eigen machen, ersetzt dann - sogar vor Gericht - konkrete Belege für eine "Gefährdung" des "Kindeswohls" (psychische Depravationen, Verletzungen, Mangelernährung etc.). Das Kind wird buchstäblich seinen Eltern entrissen und in einem Kinderheim über Wochen, oft sogar Monate von diesen isoliert festgehalten und mit einer Kontaktsperre gegenüber allen seinen Angehörigen belegt. Schlimmstenfalls wird in dieser Zeit vom Jugendamt eine Psychiatrisierung der Sorgeberechtigten eingeleitet ( http://www.blogspan.net/presse/willkr-deutscher-jugendmter-erregt-kritik-vor-eu-und-un/mitteilung/18271/), um das Kind in Obhut einer bisher kinderlos gebliebenen Pflegefamilie zu geben, die viel Geld dafür zu zahlen bereit ist und in der das Leiden des Kindes unter den in Deutschland herrschenden Erziehungsmitteln von Verprügeln, Treppe runterwerfen, Liebesentzug, Vernachlässigung und Demütigung, exzessiver, d.h. maßloser Gewalt eben, wie sie durch die Institution des Jugendamtes auf die Spitze getrieben wird, hinter dicken Wänden niemals einer Öffentlichkeit zur Kenntnis gelangen wird. Gegen dieses ganze Verfahren besteht für die Betroffenen so gut wie keine Handhabe.

Die Machtfülle des Jugendamtes zeigt die Grundlosigkeit der Verallgemeinerung von Normen, die Erziehungs- und Lebensstile betreffend. Sein Tätigwerden bedeutet Disriminierung, die Qualifizierung individueller als abweichender Lebensstile. Seinem Wesen nach steht es außerhalb des Rechts, da es sich anmaßt, Handlungen zu beurteilen, auf die keine juristische Kodifikation zutrifft. Auf die Verhandlung der Erziehungstätigkeit und ihren Vergleich mit einer an bestimmten Werten ausgerichteten, postulierten Norm gründet es einschneidende und das Leben vieler Menschen in ungünstigster Weise prägende Maßnahmen.

Der der Tätigkeit des Jugendamtes immanente Rassismus wird durch die Vertreter der Institution selbst glatt in Abrede gestellt und umgelogen, obwohl die Zahlen von Inobhutnahmen von Kindern nicht-deutscher Herkunft mindestens drei- bis viermal höher als ihr Bevölkerungsanteil liegt ( http://www.wuppertal.de/rathaus/onlinedienste/ris/www/pdf/00067667.pdf). Insbesonere die Privatisierung der bisher "freien", öffentlich geförderten, Jugendarbeit birgt weitere Gefahren.
Keine Staatsanwaltschaft würde jemals Ermittlungen aufgrund der Diskriminierung eines Kindes durch das Jugendamt einleiten, kein Angestellter des Jugendamtes, keiner seiner Zuträger jemals haftbar gemacht werden. Schadensersatzansprüche bestehen keine.

Obwohl das Problem bereits verschiedentlich Thema des EU-Parlamentes und des EU-Gerichtshof für Menschenrechte gewesen ist, sind bisher noch keine Konsequenzen gezogen worden ( http://presseblog.blogger.de/stories/819483). Festzuhalten bleibt, der untote Körper der "Volksgemeinschaft" ist nicht mit einer Reform des Jugendamtes, sondern nur mit seiner Abschaffung in's Jenseits zu befördern ( http://www.jugendamt-wesel.com/PETITION/Petition_de.pdf).

Die hier herangezogenen Fallbeispiele bilden nach unserer Auffassung nicht unzulässig verallgemeinerte "Ausnahmen" sonder lediglich die Spitze eines Eisbergs an institutionellem Rassismus.

Quelle : de.indymedia.org