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Gerechtigkeit für Eltern

Das deutsche Jugendamt geht gegen Eltern und Kindern ohne jeglichen Respekt vor!



Freitag, 26. Februar 2010

Gebt uns endlich unsere Kleinen zurück

Von familielauke, 23:24

Ungewöhnliche Demo gestern in der Oldenburger City. Verzweifelte Mütter und Väter versammelten sich vor dem Jugendamt, riefen über Megaphon: „Gebt uns unsere Kleinen zurück.“ Sie alle sehen sich als Opfer der Behörde, die Ihnen die Kinder weg nahm.

Gestern demonstrierten betroffene Familien vor dem Jugendamt

Die Bergstraße in Oldenburg am frühen Mittag. Die verzweifelten Eltern halten Transparente in den Armen. „Jugendamt... das Geschäft mit unseren Kindern!“ ist darauf zu lesen.Unter den Demonstranten auch Thomas E. (40). Vor genau einem Jahr riss das Jugendamt Oldenburg seine Familie brutal auseinander. Nahm ihm und seiner Ehefrau Marion (40, beide Altenpfleger) alle sechs Kinder (3 Monate bis 13 Jahre) weg.

Vater Thomas ringt um Fassung. Er flüstert mit erstickter Stimme: „Es gab Streit mit dem Jugendamt. Zur Unterstützung hatten wir freiwillig um eine Familienhelferin gebeten. Sie half uns hin und wieder. Doch als sie auch an Wochenenden zu uns kommen wollte, lehnte meine Ehefrau das ab.“

Die Familie wollte Zeit für sich, mehr Privatsphäre. Doch die Ablehnung alarmierte die zuständige Jugendamts-Sachbearbeiterin. Der Vater: „Urplötzlich warf sie uns vor, dass wir unseren Kindern keine Grenzen setzen würden und uns die Erziehungs-Kompetenz fehlt.“

Am 25. Februar 2009 stürmten Jugendamts-Mitarbeiter und Polizisten das Haus. Mutter Marion unter Tränen: „Sie rissen uns alle Kinder aus den Armen, brachten sie weg. Sogar Baby Leon, das ich noch stillte.“

Die Eltern schalteten Rechtsanwalt Patrick Katenhusen ein, er sagt: „Es ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, was dieser völlig normalen Familie angetan wurde.“ Er reichte Klage beim Verfassungsgericht ein. Bislang ohne Erfolg.

Die Eltern dürfen ihre Kinder nur alle 14 Tage treffen. Vater Thomas: „Jeweils eine Stunde lang in der Behörde. Es zerreißt uns jedes Mal das Herz...“

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Oldenburg - Demonstration vor dem Jugendamt: Vor einem Jahr hatte die Behörde die sechs Kinder der Bümmersteder Familie E. im Alter von drei Monaten bis 13 Jahren in Obhut genommen. Nur der älteste Sohn durfte im Juni 2009 zu seinen Eltern in das Reihenhaus zurückkehren, die fünf jüngeren Kinder leben noch immer in Pflegeeinrichtungen.

Dagegen protestierten am Donnerstagmittag etwa 25 Männer und Frauen, die zum Teil aus anderen Städten anreisten. Darunter waren etliche, denen die Behörden ebenfalls Kinder weggenommen hatten. Sie alle wollten Aufmerksamkeit für ihr Schicksal.

Ein rühriger Münchner Bevollmächtigter der Familie E. hatte im Internet für die Demonstration am Donnerstag in Oldenburg geworben. Zeitweise waren so mehr Journalisten und Fernsehteams in der Bergstraße als Demonstranten.

Auch Thomas E., Vater der sechs Kinder, zählte zu jenen, die vor dem Jugendamt Transparente schwenkten. Zuvor hatte ihn ein Fernsehteam in der Wohnung gefilmt. „Der Rummel ist ungewohnt“, sagte der Altenpfleger, der in Kürze seine Arbeitsstelle verliert. Die Mutter der sechs Kinder, Marion E., war vor dem Jugendamt nicht zu sehen.

Für die Familie sprach vor allem der Münchner Bevollmächtigte Joachim H., der per Megaphon Sprechchöre dirigierte. Sie lauteten auch schon mal „Lasst unsere Kinder frei.“

Familie E. darf ihre vier Jungen und die eine Tochter in regelmäßigen Abständen sehen. Am vergangenen Sonntag etwa hat Pfarrer Sibbel das Baby Leon getauft. Das war der katholischen Familie, die sehr gläubig ist, wichtig. Patin ist die Großmutter, die der Familie auch finanziell immer wieder unter die Arme greift.

Im Zuge der Demonstration wurde Jugendamtsleiter Dr. Frank Lammerding auch eine Resolution überreicht. Er blieb ruhig, auch als die Sprechchöre wieder zu hören waren und ihm der Satz „Lasst unsere Kinder frei“ entgegenschallte.

Gemeinsam mit den Justizbehörden ist das Jugendamt der Überzeugung, dass eine Rückkehr der Kinder in die Familie derzeit nicht angebracht ist – zum Wohl der Kinder.

In einer Anhörung vor Gericht haben Thomas und Marion E. nun allerdings erstmals zugestimmt, dass ein Gutachten erstellt wird, um herauszufinden, ob sie in der Lage sind, ihre sechs Kinder zu erziehen. Bislang hatten sie das abgelehnt. „Danach werden wir weitersehen“, sagt Dr. Frank Lammerding.

Quellen :  bild.de  und  nwzonline.de




Dienstag, 23. Februar 2010

Skandal in Deutschland

Von familielauke, 23:39

Sonntag, 07. Februar 2010

Presseerklärung zur Demo in Oldenburg

Von familielauke, 23:00




Presseeerklärung



Hiermit geben wir öffentlich bekannt, dass am 25.02.2010, um 12:00 Uhr - Versammlung - und um 13:00 Uhr - Auftaktkundgebung -, vor dem Jugendamt der Stadt Oldenurg (Oldb) in der Bergstr. 25, in Oldenburg u.a. eine Demo stattfindet. Weitere Information sind aus der beigefügten Anmeldung, s. u., a.a.O., zu entnehmen.


Hintergrund dieser Demo ist die willkürliche Inobhutnahme der sechs Kinder der Familie E. aus Oldenburg vom 25.02.2009, um 17:00 Uhr, darunter das jüngste mit 3 Monaten, welches von der KM noch gestillt worden ist, und das werden wir als Kapitalverbrechen gegenüber dem JA der Stadt OL bezeichnen. Die Gerichte konnten somit nicht mehr rechtzeitig angerufen werden. Ein absoluter Verfassungsbruch aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG mit §§ 123 Abs. 1, 80 Abs. 5 VwGO. Ein Protokoll über die Inobhutnahme liegt weder dem Amtsgericht - Familiengericht - noch dem Oberlandesgericht Oldenburg - Familiensenat -, den leiblichen Eltern und dem bevollmächtigten Rechtsanwalt Patrick Katenhusen aus Oldenburg vor. Auch auf meine schriftliche Aufforderung an das Jugendamt der Stadt Oldenburg - ich vertrete die Familie E. als Beistand nach $ 13 SGB X -, doch "ENDLICH" dass Protokoll über die Inobhutnahme allen Beteiligten zugänglich zu machen, wurde bis dato keine Folge geleistet. Die Inobhutnahme stellt nämlich ein Verwaltungsakt im Sinne von § 31 SGB X da. Es handelt sich hierbei um einen Doppelten Verwaltungsakt, nämlich:

a) die Inobhutnahme als solche und
b) die sofortige Vollziehung des Verwaltunsgaktes.

Ein ordnungsgemäßer Vollstreckungsauftrag durch das Verwaltungsgericht Oldenburg lag nicht vor.

Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung wurde den Eltern nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG mit §§ 123 Abs. 1 mit 80 Abs. 5 VwGO  n  i  c  h  t   erteilt.

Es darf in der Bundesrepublik Deutschland  n  i  c  h  t  angehen, dass Angestellte oder Beamte/Beamtinnen des Jugendamtes der Stadt Oldenburg besser dagestellt werden, wie ein Berufsrichter oder eine Berufsrichterin, vgl. auch Art. 92 , 97 GG mit Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG - Sondergericht oder Ausnahmegericht eines Jugendamtes: "NEIN DANKE"!!! - mit § 132 StGB.

Die Inobhutnahme nach §§ 42, 8a SGB VIII mit §§ 1666, 1666a BGB gehört nicht in den Händen eines Jugendamtes aus Art. 2, Art. 1 GG mit Art. 104 GG, sondern dann in den Händen eines Berufsrichters oder Berufsrichterin anvetraut. Somit würden wüllkürliche Verwaltungsakte durch die Jugendämter unterbunden werden.

Die Grundrechte, vgl. nur zum Beispiel BVerfG, in: BVerfGE 10, 51 - mwRsprN -  der Kinder der Familie E. aus Oldenburg aus Art. 6 Abs. 1 mit Abs. 2 Satz 1 mit Art. 2 Abs. 1 mit Art. 1 Abs. 1 GG, vgl. nur zum Beispiel BVerfG, in: BVerfGE 1, 97/104 - Verletzungsvorgang der Menschenwürde: Missachtung/Brandmarkung/Gehirnwäsche/Ächtung -  in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurden durch das JA der Stadt OL völlig missachtet.

Es besteht daher der dringenden Verdacht, dass entweder dass JA der Stadt Oldenburg am 25.02.2009, vor 17:00 Uhr und um 17:00 Uhr entweder die verfassungsmäßige Ordnung außer Kraft gesetz oder diese untergraben oder beseitigt
zu haben, vgl. auch §§ 81 Abs. 1 Nr. 2, 82 Abs. 2 Nr. 1, 92 Abs. 2 Nr. 2, 5 und 6 mit 92 Abs. 3 Nr. 3 StGB, vgl. auch hierzu die einschlägige Lit. von Schönke/Schröder, StGB 27. Auflage, Anm. jeweils zu §§ 81, 82, 92 StGB.

Damit wurde schwerwiegend in die Verfassungsgrundsätze nach Art. 79 Abs. , Art. 20 Abs. 3 und Art. 1 Abs. 3 GG unverhältnismäßig am 25.02.2009, um 17:00 Uhr, ggü. den leiblichen Kindern der Familie E. aus Oldenburg eingriffen. Unabhängig auch noch von der UN-KRK und der EMRK. Solche geheime Aktion wollen wir in Zukunft verhindern, nach dem Motto: "Stoppt die Allmacht der Jugendämter" und "Jugendämter an den Pranger"!

Hierzu sind alle Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik Deutschland sowie Bürger oder Bürgerinnen aus dem Ausland herzlichst eingeladen, an der Demo friedlich teilzunehmen.

München, den 05. Febr. 2010



Joachim Hinz
- Veranstalter -

und


Barsinghausen, den 05.02.2010




Günther Hinz
- Leitender Veranstalter -




Neue Lage, nur noch 19 Tage bis zur Demo in Oldenburg

Am Montag, den 08.02.2010, trifft die vorgeschriebene Route von Hrn. Dirk Schäfer aus Oldenburg ein, die ich dann auch bekannt gegeben werden.

Anmeldeformular für Versammlungen i. S. d. Versammlungsgesetzes

Veranstalter:
Joachim Hinz
Kunreuthstr.
70/II li.,
D – 81249 Münc...hen
Telefon 089/122 84 138;
Telefax 089/122 84 138;
Telefon Mobile 01577/203 19 27
E-Mail: joachimhinz@hotmail.com oder
johinz1@t-online.de
___________________________________________________________________
Verantwortlicher Leiter:
Günther Hinz
Rehrbrinkstr.26

D – 30866 Barsinghausen
Telefon 05105/755 09 30
Telefax 05105/755 09 30
Telefon Mobile 0177/748 72 34
E – Mail: guentherhinz@hotmail.de
_________________________________________________________________

Thema der Veranstaltung
Missachtung der UN-KRK
Missachtung des
Völkerrechts
Missachtung des
Grundgesetzes, insbesondere
Missachtung der
Verfassungsgrundsätze
aus Art. 79 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 und Art. 1 Abs. 3 GG
Jugendämter an den Pranger
Stoppt die Allmacht der Jugendämter
______________________________________________________________
Tag der Veranstaltung/Beginn und Dauer
Tag der Veranstaltung:
25.02.2010,
12:00 Uhr: Versammlung v. d.
Jugendamt der Stadt Oldenburg
Beginn: 13:00 Uhr
Zeit ca. 8 Stunden
___________________________________________________________________

Art der Veranstaltung/VoraussichtlichTeilnehmerzahl
Kundgebung

Voraussichtliche
Teilnehmerzahl
ca. 100 Personen – es ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Personen dazu kommen

10 Presse- und Medienvertreter
___________________________________________________________________

Wegstrecke / Ort der Kundgebung
(Auftaktkundgebung/Zwischenkundgebung/Abschlusskundgebung)
Versammlung: 12:00 Uhr
Auftaktkundgebung um 13:00 Uhr
a) Stadt Oldenburg
- Jugendamt (ASD) -
Bergstrasse 25
D - 26105 Oldenburg (Oldb)
Erste Wegstrecke
von der Bergstraße 25
D - 26122 Oldenburg (Oldb)


1. Zwischenkundgebung
zum Oberlandesgericht Oldenburg
– 1. Familiensenat -
Richard-Wagner-Platz 1
D - 26135 Oldenburg (Oldb.)

Wegstrecke 378 m 00:00 Min.
b) Oberlandesgerichts Oldenburg

4. Zivilsenat und 1. Familiensenat -
Richard - Wagner - Platz 1
D - 26135 Oldenburg (Oldb)

Dritte Wegstrecke
von dem Richard-Wagner-Platz 1
D-26135 Oldenburg (Oldb)
zur Georgstr. 2 D - 26121 Oldenburg (Oldb)
Wegstrecke: 2,54 km 00:00

c) Abschlusskundgebung
zum Kath. Pfarramt St. Peter - Kath. Kirche -
Georgstr. 2, D - 26121 Oldenburg (Oldb)
Telefon 0441/27066
________________________________________________________________

Besonderheiten:
(z. B. Megaphon, Transparente, Lautsprecherfahrzeug, Flugblätter, besondere Aktionen)
Megaphon JA!
Transparente JA!
Flugblätter JA!
Lautsprecherfahrzeug NEIN!

__________________________________________________________________

Ort, Datum - Unterschrift der des verantwortlichenLeiters




München, den
22. Januar 2010



Joachim Hinz


Barsinghausen,
den 22. Januar 2010



Günther Hinz

 

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Sonntag, 31. Januar 2010

Ein stiller Moment des Glücks Die fünfjährige Shelly ist wieder zu Hause bei ihrer Mutter Angela Holzinger

Von familielauke, 21:41

LUCKENWALDE - Es war ein stiller, sehr persönlicher Moment, als Angela Holzinger ihre fünfjährige Tochter Shelly an sich drückte. Diesen Augenblick waren Mutter und Tochter ganz allein, trotz der zahlreichen Augenzeugen.

Die „Übergabe“ der Kleinen an ihre Mutter erfolgte sozusagen in aller Öffentlichkeit, vor dem Kreishaus in Luckenwalde. Dort, wo auch das Jugendamt seinen Sitz hat, in dessen Obhut Angela Holzinger ihre Kinder einst freiwillig gegeben hatte (die MAZ berichtete). „Die letzten Tage waren schlimm für mich“, sagte Angela Holzinger mit Tränen in den Augen.

Drei Jahre lang war die kleine Shelly von zu Hause weg. Sie lebte in einer Pflegefamilie, bevor sie am Mittwoch in einem Auto zum Luckenwalder Kreishaus gebracht wurde. Mitsamt ihrer kleinen Habe in Kartons und blauen Säcken – Sachen, Möbel, Spielzeug. Angela Holzinger wartete bereits, erleichtert und ängstlich zugleich. „Ich weiß, dass ich unter Beobachtung des Jugendamtes stehe“, sagte sie. Die sechsfache Mutter befürchtet, dass die Sache noch nicht ganz ausgestanden ist und rechnet wieder mit neuen Auflagen. „Ich hoffe aber, dass Shelly jetzt schnell zur Ruhe kommen wird“, sagte sie.

Shelly half währenddessen beim Umräumen ihrer Sachen von einem Auto ins andere. „Es ist schön, wieder bei der Mama zu sein“, antwortete sie auf entsprechende Fragen. Dann schnappte sie ihren pinkfarbenen Puppenwagen und kletterte in das Auto, in dem sie nach Hause fuhr. Angela Holzinger hatte in all der Zeit Unterstützer an ihrer Seite. Dazu gehörte auch die Potsdamer Rechtsanwältin Annett Hein. Sie war in Luckenwalde nicht mit dabei. „Das ist ein Tag für die Mutter. Ich bin froh, dass es so gekommen ist. Das alles hat schon viel zu lange gedauert“, sagte Annett Hein am Telefon gegenüber der MAZ. (Von Uta Franke)

Quelle : maerkischeallgemeine.de

Mittwoch, 13. Januar 2010

Rückkehr der Kinder in Aussicht - Lichterkette für Angela Holzinger

Von familielauke, 20:33
LUCKENWALDE - Medienrummel gestern Nachmittag vor dem Kreishaus in Luckenwalde: Mit einer Mahnwache und Lichterkette verlieh Angela Holzinger aus Wünsdorf ihrer Forderung Nachdruck, ihre drei jüngsten Kinder zurückzubekommen. Die sechsfache Mutter hatte wegen einer Krebserkrankung drei ihrer Kinder vorübergehend freiwillig in die Obhut des Jugendamtes gegeben. Seit fast drei Jahren bemüht sie sich vergeblich, sie aus den Pflegefamilien zurückzubekommen. Rund 20 Sympathisanten, Freunde und Bekannte unterstützten sie gestern mit Kerzen und Plakaten.

Trotz aller Ängste und Sorgen zeigte sich Angela Holzinger erleichtert: „Das Jugendamt hat mir heute mitgeteilt, dass die beiden älteren Kinder noch heute aus der Pflegefamilie herauskommen und in einer therapeutischen Einrichtung untergebracht werden. Meine jüngste Tochter soll bald zu mir nach Hause.“ Über den Potsdamer Betreuungshilfeverein sollen die Kinder wieder mit der Mutter zusammengeführt werden, so wie es Angela Holzinger und ihre Anwältin Annett Hein seit Wochen fordern. Angela Holzinger hat außerdem Aussicht auf eine Kur gemeinsam mit den drei Kindern.

„Wir freuen uns natürlich, dass es heute so eine Wendung gegeben hat“, sagte Anwältin Annett Hein. „Frau Holzinger wird in den nächsten Wochen aber noch viel Kraft brauchen.“ Die schöpfte sie gestern bereits aus der Unterstützung, die ihr von Sympathisanten zuteil wurde. Viola Fechner, die die Initiative „Betroffene Eltern“ gegründet hatte, und Fatima Lewandowski waren eigens aus Berlin angereist. „Frau Holzinger ist kein Einzelfall. Wenn man im Würgegriff des Jugendamtes ist, kann es jedem so ergehen“, sagte Viola Fechner, die selbst betroffen ist.

Bettina Kratz ist eine ehemalige Mitschülerin von Angela Holzinger. „Wir haben sie für ein Klassentreffen gesucht, sind auf den MAZ-Artikel gestoßen und waren entsetzt über ihr Schicksal“, sagte sie und reihte sich in die Lichterkette ein.

Landrat Peer Giesecke war gegenüber der MAZ erstmals zu einem Statement bereit: „Die Pflegefamilie hat uns heute mitgeteilt, dass sie dem öffentlichen Druck nicht mehr stand hält und die Kinder anders untergebracht werden sollen. Das ist ein Beispiel, wie öffentlicher Druck negativ gegen sachliche Entscheidungen eingesetzt wird. Ich bin schockiert, was hier abläuft.“ Das Jugendamt werde entsprechend einem in Auftrag gegebenen Gutachten mit der Mutter eine Lösung suchen. „Das geht nicht von heute auf morgen.“ (Von Elinor Wenke)

Quelle : maerkischeallgemeine.de

Sonntag, 10. Januar 2010

WIR KLAGEN AN!

Von familielauke, 23:52

Montag, 04. Januar 2010

Das deutsche Jugendamt - ein Stück "Behemoth"

Von familielauke, 21:51
Dieser Beitrag will die, in seiner Beschaffenheit weltweit einmalige, Institution des deutschen Jugendamtes beleuchten und dabei insbesondere seine rassistische Funktionsweise auf's Korn nehmen. Damit ist die Tatsache angesprochen, daß, innerhalb seiner grundsätzlichen Ausrichtung gegen die Arbeiterklasse, überdurchschnittlich häufig Menschen nicht-deutscher Herkunft von seinen Maßnahmen betroffen sind. Während eine immanente Analyse eine Vielzahl von sozialen "Faktoren" identifizieren kann, die hierauf einen Einfluß hätten, soll diese Kritik aufzeigen, daß diese Wirkungsweise in "der Natur der Sache" - der Institution des Jugendamtes an sich nämlich - begründet ist.

Für seine ersatzlose Abschaffung!
Das Jugendamt ist als staatliche Kontrollinstanz über die Erziehungstätigkeit der Eltern eine Schöpfung der NSDAP. Per Gesetz vvon 1939 diente es der "Erziehung zur Volksgemeinschaft" ( http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendamt). Trotz einiger Reformen des Jugendamtes seitdem hat sich an dem in seiner Praxis begründeten Prinzip nicht geändert.

Es besitzt heute als Institution ein Doppelgesicht. Es untersteht in den meisten Bundesländern dem Innenministerium, das die "Rechtsaufsicht" wahrnimmt, sowie dem Landrats- bzw. Bürgermeisteramt, dem die "Dienstaufsicht" obliegt. Eine "Fachaufsicht" über die Behörde wird nach übereinstimmender Auffassung nicht ausgeübt.

Das Jugendamt ist eine institutionelle Kreation die sich außerhalb des Rechts bewegt, da seine Praxis wesentlichen Rechtsgrundsätzen zuwiderläuft. Daran ändert auch die gesetzliche Fixierung seiner Verfahrensweise und Verwicklung von Gerichten darin nichts. Es ist befugt, ohne einen Gerichtsbeschluß "Inobhutnahmen" von Kindern vorzunehmen, ausreichend dafür ist die Machtvollkommenheit von Angestellten des Jugendamtes, die behaupten, es bestehe eine "Gefährdung" des "Kindeswohles" (vergleichbar den polizeilichen "Ingewahrsamnahmen" und Sonderrechten bei diversen "Gefahrenlagen"). Selbst ein Zuwiderhandeln gegen bindendes Recht bleibt für Jugendamtsmitarbeiter ohne Konsequenzen ( http://www.readers-edition.de/2008/08/23/jugendamt-wuppertal-eine-mutter-tritt-in-hungerstreik). Angestellte des Jugendamtes sind für die von ihnen eingesetzen Maßnahmen und daraus erwachsende Konsequenzen nicht zur Rechenschaft zu ziehen.

In der Praxis bilden eine Vielzahl, zumeist anonym bleibender Hinweise aus der Bevölkerung bezüglich der Sekundärtugenden von Eltern (Ordnung, Sauberkeit der Wohnung, Pünktlichkeit im Kindergarten, Gehorsam gegen Autoritäten etc.), die sich am Erziehungsstil der Eltern festmachen, den Hintergrund für das Jugendamt, aktiv zu werden. Diese Fülle von Hinweisen, wenn Angestellte des Jugendamtes sie sich zu eigen machen, ersetzt dann - sogar vor Gericht - konkrete Belege für eine "Gefährdung" des "Kindeswohls" (psychische Depravationen, Verletzungen, Mangelernährung etc.). Das Kind wird buchstäblich seinen Eltern entrissen und in einem Kinderheim über Wochen, oft sogar Monate von diesen isoliert festgehalten und mit einer Kontaktsperre gegenüber allen seinen Angehörigen belegt. Schlimmstenfalls wird in dieser Zeit vom Jugendamt eine Psychiatrisierung der Sorgeberechtigten eingeleitet ( http://www.blogspan.net/presse/willkr-deutscher-jugendmter-erregt-kritik-vor-eu-und-un/mitteilung/18271/), um das Kind in Obhut einer bisher kinderlos gebliebenen Pflegefamilie zu geben, die viel Geld dafür zu zahlen bereit ist und in der das Leiden des Kindes unter den in Deutschland herrschenden Erziehungsmitteln von Verprügeln, Treppe runterwerfen, Liebesentzug, Vernachlässigung und Demütigung, exzessiver, d.h. maßloser Gewalt eben, wie sie durch die Institution des Jugendamtes auf die Spitze getrieben wird, hinter dicken Wänden niemals einer Öffentlichkeit zur Kenntnis gelangen wird. Gegen dieses ganze Verfahren besteht für die Betroffenen so gut wie keine Handhabe.

Die Machtfülle des Jugendamtes zeigt die Grundlosigkeit der Verallgemeinerung von Normen, die Erziehungs- und Lebensstile betreffend. Sein Tätigwerden bedeutet Disriminierung, die Qualifizierung individueller als abweichender Lebensstile. Seinem Wesen nach steht es außerhalb des Rechts, da es sich anmaßt, Handlungen zu beurteilen, auf die keine juristische Kodifikation zutrifft. Auf die Verhandlung der Erziehungstätigkeit und ihren Vergleich mit einer an bestimmten Werten ausgerichteten, postulierten Norm gründet es einschneidende und das Leben vieler Menschen in ungünstigster Weise prägende Maßnahmen.

Der der Tätigkeit des Jugendamtes immanente Rassismus wird durch die Vertreter der Institution selbst glatt in Abrede gestellt und umgelogen, obwohl die Zahlen von Inobhutnahmen von Kindern nicht-deutscher Herkunft mindestens drei- bis viermal höher als ihr Bevölkerungsanteil liegt ( http://www.wuppertal.de/rathaus/onlinedienste/ris/www/pdf/00067667.pdf). Insbesonere die Privatisierung der bisher "freien", öffentlich geförderten, Jugendarbeit birgt weitere Gefahren.
Keine Staatsanwaltschaft würde jemals Ermittlungen aufgrund der Diskriminierung eines Kindes durch das Jugendamt einleiten, kein Angestellter des Jugendamtes, keiner seiner Zuträger jemals haftbar gemacht werden. Schadensersatzansprüche bestehen keine.

Obwohl das Problem bereits verschiedentlich Thema des EU-Parlamentes und des EU-Gerichtshof für Menschenrechte gewesen ist, sind bisher noch keine Konsequenzen gezogen worden ( http://presseblog.blogger.de/stories/819483). Festzuhalten bleibt, der untote Körper der "Volksgemeinschaft" ist nicht mit einer Reform des Jugendamtes, sondern nur mit seiner Abschaffung in's Jenseits zu befördern ( http://www.jugendamt-wesel.com/PETITION/Petition_de.pdf).

Die hier herangezogenen Fallbeispiele bilden nach unserer Auffassung nicht unzulässig verallgemeinerte "Ausnahmen" sonder lediglich die Spitze eines Eisbergs an institutionellem Rassismus.

Quelle : de.indymedia.org



Mittwoch, 16. Dezember 2009

Eine Mutter kämpft um ihre Kinder

Von familielauke, 22:57
Bürger unterstützen mit einer Lichterkette vor dem Kreishaus die Forderung von Angela Holzinger

LUCKENWALDE - Bevor die Kreistagsabgeordneten am Montag zur Landratswahl schritten, wurden sie vor dem Luckenwalder Kreishaus von einer kleinen Demo überrascht. Mit einer Mahnwache und Lichterkette unterstützten rund 20 Sympathisanten die Forderung von Angela Holzinger. Die Wünsdorferin hatte wegen einer Krankheit drei ihrer Kinder vorübergehend in die Obhut des Jugendamtes gegeben. Seit zwei Jahren bemüht sie sich vergeblich, sie aus den Pflegefamilien zurückzubekommen (die MAZ berichtete).

Mit Kerzen und Plakaten machten die Demonstranten auf sich aufmerksam: „Ein Weihnachtsfest ohne Kinder – und das schon zum dritten Mal“ war unter anderem zu lesen. Zu denen, die bei Temperaturen um den Gefrierpunkt zwei Stunden lang ausharrten, gehörte die 79-jährige Hildegard Schäfer aus Rosenthal, einem Nachbarort der Pflegeeltern, wo derzeit die beiden größeren Kinder leben. „Ich finde es ganz natürlich, dass die Kinder zu ihrer Mutter gehören“, sagte sie.

Die 17-jährige Katja Hein verteilte heiße Getränke: „Ich bin entsetzt, dass Frau Holzinger nicht zu ihren Kindern darf. Dafür muss man sofort kämpfen.“ Frank Schäfer ist der leibliche Vater der größeren Kinder. „Obwohl ich nicht das Sorgerecht habe, setze ich mich dafür ein, dass meine Kinder wieder zu ihrer Mutter kommen“, forderte er.

Peter Hein (76) aus Potsdam ist pensionierter Kinderarzt und hat über Jahre mit Jugendamt und Jugendgesundheitsdienst zusammengearbeitet. „Ich kenne die Arbeitsweise der Jugendämter und habe überwiegend gute Erfahrungen. Was hier abläuft, habe ich noch nie erlebt“, sagte er der MAZ. „Die erste Rolle im Leben der Kinder spielt die Mutter, auch in schwierigen Situationen. Das Jugendamt ist dann gehalten, Hilfe anzubieten und nicht die Kinder von der Mutter zu trennen“, so der Mediziner.

Vor allem suchten die Demonstranten ein offenes Ohr bei den Politikern. Christoph Schulze, SPD-Fraktionschef im Kreistag, bot Gesprächsbereitschaft an. Marcel Penquitt (SPD), Mitglied im Wirtschaftsausschuss, will sich sachkundig machen. „Wir reden umgehend mit dem Dezernenten Norbert Siemieniec“, versprach er.

Kornelia Wehlan, Kreischefin der Linken, bemängelte: „Wir kennen den Fall aus der MAZ. Eigentlich geht man den direkten Weg zur Fraktion oder zur Behörde.“ „Der Weg zur Behörde dauert inzwischen zwei Jahre“, kommentierte Rechtsanwältin Annett Hein die Aussage enttäuscht. Wehlan berief sich weiter auf die Aussage des Jugendamtes. „Wir haben im Jugendhilfeausschuss nachgefragt und die Information bekommen, dass die Faktenlage eine andere ist.“ Man werde aber die Aktion zum Anlass nehmen, sich nochmals des Falls anzunehmen. Kirsten Gurske, die frischgewählte künftige Vize-Landrätin, nahm das Ganze ohne Reaktion zur Kenntnis.

„Wir fordern, dass die Kinder sofort gemeinsam mit der Mutter in eine spezialisierte Klinik dürfen, um sich wieder aneinander zu gewöhnen. Die Plätze stehen bereit, das Jugendamt müsste nur zustimmen“, sagte Anwältin Hein. Sie befürchtet, dass bei den Pflegeeltern finanzielle Interessen eine Rolle spielen.

Aus der Kreisverwaltung war gestern keine Stellungnahme zu erhalten. „In einem laufenden Verfahren äußern wir uns nicht“, sagte Joachim Lattke, persönlicher Referent des Landrates. Angela Holzinger erwägt nun, sich an den Petitionsausschuss des Landtages zu wenden. (Von Elinor Wenke)

Quelle : maerkischeallgemeine.de

Montag, 14. Dezember 2009

Kindesentziehung in Deutschland - Willkür der Gerichte?

Von familielauke, 18:57
(openPR) - Seit Jahren versuchen Eltern vergeblich, sich in Deutschland gegen Kindesentziehungen zu wehren, die vermeidbar wären, wenn die deutsche Bundesregierung die Menschenrechte von Kindern im vollen Umfang der UN-Kinderrechtskonvention anerkennen und anwenden würde.
Die gegen Kinder verübten Menschenrechtsverletzungen werden mit Hilfe des Jugendamts durchgeführt, einer kommunalen Behörde, die gesetzlich verpflichtet und berechtigt ist, dem Familiengericht zuzuarbeiten, um dem Gericht Informationen über das “Kindeswohl“ zu vermitteln.
Wie beispielsweise die OLG-Richterin Gretel Diehl, Frankfurt/Main, in einem Vortrag vom 6. 6. 2006 ausführte, treffen Familienrichter keine Entscheidung gegen das Votum der Jugendämter, weil derartige Entscheidungen nicht durchgesetzt werden könnten.
Vor dem Hintergrund dieser Aussage lässt sich schlussfolgern, dass die wahren Familienrichter im Jugendamt sitzen. Dieser Eindruck wird dadurch vertieft, dass Jugendamtsmitarbeiter/innen Kindesentziehung anordnen und durchführen dürfen, ohne zuvor einen richterlichen Beschluss erwirkt zu haben und ohne diesen den Eltern vorlegen zu müssen, auf deren Kinder ihnen der Zugriff gestattet ist.
Bei ihrer so machtvollen Aufgabenstellung unterliegen die jeweiligen Jugendamtsmitarbeiter dem Gesetz, den Regeln des kommunalen Hauses, für das sie arbeiten, und ihrem persönlichen Gewissen. Ihre obersten Vorgesetzte sind kommunale Amtsträger wie der Bürgermeister und der Landrat. Als kommunale Einrichtung unterliegen die Angelegenheiten des Jugendamts dem Verwaltungsgericht. Mit anderen Worten, die Oberaufsicht Führenden über Jugendamtsmitarbeiter/innen haben in aller Regel keine Ahnung von Menschenrechten und Kinderrechten und auch keinerlei Ausbildung, um über Kindesentziehung urteilen zu können.
Hinzu kommt, dass es zur Qualifizierung und Überprüfbarkeit der Entscheidungen der einzelnen Jugendamtsmitarbeiter/innen weder eine rechtsverbindliche oder psychologisch fixierte Definition dessen gibt, was der Gesetzgeber als „Kindeswohl“ ansieht und garantiert, noch gibt es eine kontrollierende Fachaufsicht. Von daher bewegt sich das Jugendamt mit seinen Entscheidungen im quasi rechtsleeren Raum.
Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass Ausbildung und Arbeitsqualität der Jugendämter im Argen liegen. Dennoch schreiten die verantwortlichen Regierenden nicht dagegen ein. Fehlentscheidungen im Amt werden strikt geleugnet.
Daher werden unbescholtene Eltern, die sich gegen Kindesentziehung zur Wehr setzen, grundsätzlich als Querulanten eingestuft und dürfen ihre Kinder in aller Regel entweder unter Bewachung oder gar nicht mehr wiedersehen. Kinder, deren Eltern dem Jugendamt als sozial auffällig bekannt sind, werden nicht geschützt und kommen daher nicht selten grausam zu Tode. Immer öfter werden jugendliche Mütter ihrer Kinder beraubt und behinderte Kinder ihren Eltern entzogen, indem erzieherische Unfähigkeit oder Vernachlässigung des Kindeswohls behauptet werden. Offen inserieren Pflegeheime in der Tageszeitung ihre Suche nach „jugendamtsnahen Personen“, die ihnen gegen Entgelt Kinder vermitteln. In den Jugendämtern ist der Posten des Pflegekindervermittlers hoch begehrt.
Obwohl Deutschland sich als Vorreiter Europas engagiert und Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern anprangert, wurde es bereits zehn Mal wegen Menschenrechtsverletzungen vor dem Europäischen Menschenrechtgerichtshof verurteilt, die im direkten Zusammenhang mit der Arbeit der Jugendämter stehen. Offiziell erklären die Verantwortlichen im Bundesjustizministerium, dazu, Deutschland sei nicht verpflichtet, Urteile des EGMR eins zu eins umzusetzen. Ist das Jugendamt dagegen, laufen auch Urteile aus Straßburg ins Leere, wie man am tragischen Beispiel der Familie Josef und Cornelia Haase aus Münster sieht, deren Familie durch Menschenrechtsverletzungen an sieben Kindern zerstört und auch nicht wieder zusammengeführt wurde, als das Straßburger Urteil erging.
Das Jugendamt scheint als Behörde unantastbar und wird seit Jahren mit immer mehr Machtbefugnissen ausgestattet. Als Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen anlässlich einer Tagung durch den Berliner Rechtsanwalt Stefan Hambura auf Hunderte Petitionen aufmerksam gemacht wurde, die im EU-Parlament Brüssel zur Abschaffung des Jugendamts vorliegen, konnte sie nur lachen.
Das Leid, das Eltern und Kindern im Namen des “Kindeswohls“ von Jugendamtsmitarbeiter/innen angetan wird, deren Handlungsweise schon von Marcin Libicki, dem Vorsitzenden der EU-Petitionskommission in Brüssel, als “brutale Methoden“ angeprangert wurde, interessiert keinen oder wird billigend in Kauf genommen. Eine Heilung im Jugendhilfebereich des Jugendamts von innen heraus sehen wir nicht.
Daher mussten wir vom gemeinnützigen Verein “Bündnis RECHTE für KINDER e.V.“ uns an die internationale Völkergemeinschaft wenden und um Hilfe bitten, um Menschenrechte für Kinder auch in Deutschland zu erwirken. Dabei wurden wir von Annelise Oeschger, der Präsidentin der INGO-Konferenz im Europaparlament, engagiert unterstützt (Dukument kann angefordert werden).
Bündnis RECHTE für KINDER e.V. – Der Vorstand


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Quelle :  openpr.de

Mittwoch, 02. Dezember 2009

Jugendhilfe feiert Kindesentzug

Von familielauke, 20:55
Eine vernünftig kontrollierte und sorgfältig arbeitende Jugendhilfe ist wichtig und notwendig. Darüber besteht Einigkeit in allen Lagern. Nicht einig ist man sich hingegen über die derzeit in Deutschland praktizierte Form der Einschränkung des Sorgerechts und des Kindesentzuges durch viele Jugendämter landauf und landab.

Je hartnäckiger die Auseinandersetzung mit vorschnellem und kindesschädigendem Kindesentzug wird, desto heuchlerischer werden die Argumentationen besonders der Jugendämter, die sich angegriffen fühlen. Angegriffen
zu Recht, da nach wie vor die Jugendämter zu den am wenigsten effektiv kontrollierten Behörden dieser vermeintlich demokratischen Republik gehören. Entscheidungen des Jugendamtes werden lediglich durch das zuständige Familiengericht überprüft, in der Regel zugunsten des Jugendamtes. Welcher Familienrichter legt sich auch gern mit dem Jugendamt an, mit dem er auf Dauer zusammenarbeiten muss. Dazu kommt die Angst einer staatlichen Behörde, die selbst im Zweifelsfall betroffenen Eltern kein Recht zugestehen will, um keine „Amtsschwäche“ zu zeigen. Selbst in internen Papieren der Jugendämter wird diese Strategie unverholen propagiert.

Nachdenklich stimmen die Zahlen, die die staatliche Jugendhilfe dieser Tage veröffentlichte. So hat sich die Zahl der Sorgerechtsentzüge seit 2003 bis heute verdoppelt! Wollen die Jugendämter damit dokumentieren, dass sie besser arbeiten? Sicherlich wurde damit dem einen oder anderen Kind ein besseres Leben als in der angestammten Familie gesichert, viel mehr noch werden aber so Eltern und Kinder unerträglichem Leid und zunehmender emotionaler Verwahrlosung ausgesetzt. Da beschwert man sich öffentlich und lauthals über Zwangsadoptionen in der ehemaligen DDR und verfährt im Wesentlichen nicht anders. Erstaunlich mutet es da an, dass es gerade in der vermeintlich bösen DDR deutlich weniger Kindstötungen, Misshandlungen und minderjährige Missbrauchsopfer gab.
Nachgefragt werden muss aber auch, ob mit der Verdoppelung der Kindesentzüge seit 2003 auch eine Halbierung etwa der Kindstötungen, Misshandlungen und Missbräuche gab. Darüber schweigen sich die offiziellen Stellen geflissentlich aus.

Nach wie vor bleibt es so, dass Kinder auch bei denunziativem Verdacht aus dem Elternhäusern genommen werden. So schnell lassen sich dann ungeliebte Nachbarn oder auch ungewöhnliche Familien auseinander nehmen. Alles im Namen des so genannten Kindeswohls. diesen Begriff gibt es übrigens einmalig in Deutschland. Überall sonst in der Europäischen Union spricht man da lieber von den höchsten Interessen des Kindes, und das bleibt meist das Zusammenleben mit den Eltern.

Noch ein Wort zur Jugendhilfe in der DDR. Dort gab es die auf Kreisebene installierten Jugendhilfeausschüsse. Diese setzten sich aus Mitarbeitern des Jugendamtes und engagierten Bürgern zusammen. Beschlüsse über Hilfemaßnahmen wurden nur in Einstimmigkeit verabschiedet und die öffentliche Kontrolle gelang schon aufgrund der Zusammensetzung dieser Ausschüsse wesentlich besser, da diese auch jährlich neu gewählt wurden. Kinder aus den Familien zu nehmen war nur üblich in ganz wenigen Fällen aus politischen Gründen, sonst meist auf Wunsch und mit Zustimmung der Eltern oder auf ausdrücklichen Wunsch der Kinder und Jugendlichen selbst. Die Hinweise zu Problemen kamen niemals ausschließlich aus der fragwürdigen und anonymen Nachbarschaft sondern regelmäßig aus den Kindereinrichtungen, Schulen und den Familien selbst.
Und den eigenartig anmutenden Begriff der „Wirtschaftlichen Jugendhilfe“ gab es gleich gar nicht. Damals waren eben Erziehung, Bildung und Betreuung staatliche Aufgaben und wurden auch so finanziert. Heute ist selbst die Jugendhilfe zu einem wirtschaftlichen System verkommen. Aus staatlicher Hilfe wurde staatliche Kontrolle und die Jugendämter definieren offensichtlich ihre Erfolge über die Zahl der Sorgerechtsentzüge und Sorgerechtseinschränkungen. Und das mit Hilfe von Gerichten, die doch eigentlich die Aufgabe haben, den Rechtsstand zu wahren. Und dazu gehört im Kern auch das unveräußerliche Recht von Männern und Frauen auf Elternschaft und der Kinder auf ein Leben in der Familie.

An diesen Tatsachen ändert auch die heuchlerische und vergleichsfreie Statistik der Jugendhilfe nichts. Es wird Zeit, das System der Jugendhilfe auf seine wirkliche Tragfähigkeit zu überprüfen und vor allem Kontrollmechanismen einzurichten, die den staatlichen Interessen genau so gerecht werden wie den Interesen der Eltern und vor allem denen der betroffenen Kinder!

Autor:
Olaf Hoffmann
e-mail
Web: www.gera-de-aus.de
Telefon: 02682964570

Quelle : pr-inside.com

Dienstag, 01. Dezember 2009

Eine Roman Vorstellung : Wasser auf die Mühlen?

Von familielauke, 16:31


Mit Teufelsg’walt
, dem neuen Lisa-Nerz-Roman, geht SiK-Kolumnistin Christine Lehmann weiter ihre unbequemen, nicht stromlinienförmige Wege. Glücklicherweise. Sabina Schutter, selbst Soziologin und mit dem Thema von Lehmanns Roman befasst, weiß das Risiko richtig einzuschätzen …

Mit großen Eimern kippt Christine Lehmann in ihrem Roman Wasser auf die Mühlen der Jugendhilfegegner, plappert undifferenziert jede Agitation nach, und stempelt Kinderschutzpolitik mit einem Wisch als Kinderklau ab. Dieser Eindruck könnte bei Mit Teufelsg’walt zunächst entstehen. Denn der Roman spielt in Süddeutschland, wo traditionell die Bewegung der „Kinderrechtler“ groß ist und bereits in der Präambel weist die Autorin Ähnlichkeiten mit örtlichen Mitarbeiter/innen von sich. Mit Teufelsg’walt bringt alles mit sich, was ich in Kriminalromanen nicht mag: offensichtliche Politik, Instrumentalisierung von Kindern und er spielt in Stuttgart. Und nach der Lektüre will ich einen Urlaub in der schwäbischen Alb machen und empfehle den Roman jeder Jugendamtsmitarbeiterin, die ich treffe. Was ist hier passiert?

Quere kinderlose Journalistin setzt sich für Kindeswohl gefährdende Eltern ein und pauschalisiert mit ihrem Dackel das Jugendamt als geldgierige bürokratische und desorganisierte Behörde. Da brodelt in mir der Widerspruch. Zur Sache:

Die Journalistin Lisa Nerz wird nachts durch Kindergeschrei geweckt. Sie geht in die über ihr liegende Wohnung und ertappt zwei ASD-Mitarbeiterinnen, wie sie versuchen einer heillos verzweifelten Mutter den kleinen Sohn zu entreißen. Ihrem beherzten Einsatz ist zu „verdanken“, dass das Kind zunächst doch bei der Familie bleibt. Bei näherem Hinsehen wirkt Mutter jedoch tabletten- und alkoholsüchtig, die große Schwester cholerisch, der Kühlschrank leer, die Familie grenzenlos überfordert. Aha, Frau Nerz, haben wir vielleicht zu schnell den Gutmenschen gespielt? Nerz recherchiert über die Vorgehensweisen des Jugendamtes und findet schnell auf die Seite der Jugendamtsgegner verzweifelte Familien, denen unberechtigt die Kinder entrissen wurden, besserwisserische Behörden, unsensible Familiengerichte, Verfahrensverzögerungen, Ämterversagen. Eine Familienrichterin stirbt, eine Mutter bringt sich um. Lisa ist einem Komplott aus Kinderklau und Geldmacherei auf der Spur.

Stepptanz

Hier beginnt der Stepptanz der Christine Lehmann. Die rein introspektiv geschriebene Geschichte spielt mit jedem Vorurteil, das wir Leser mitbringen können. Wer schon immer misstrauisch gegen Behörden war, kriegt alles bestätigt, und muss sein Urteil revidieren, wenn er versoffene Mütter sieht. Wer schon immer einen Elternführerschein gefordert hat, sieht sich einem Vater gegenüber, der erst in seiner Verzweiflung über den Verlust seiner Kinder verrückt wird. Wir folgen Nerz zur ekligen Leiche einer kinderklauenden Familienrichterin, in den Sozialbau der ehemaligen Mehrkindfamilie, in die Kohlsuppenwohnung der Oma Scheible. Wir tänzeln mit dem Lebensabschnittsirrtum durch eine Kurzzeitfamilie und tändeln mit der Kellnerin. Und bei aller Auseinandersetzung mit dem eigenen Bias merken wir nicht, wie Lehmann uns zu einem furiosen Spannungsfinale, bei dem jeder Sat-1-Samstagskrimi einpacken kann, führt.

Kindesvernachlässigung ist ein brisantes Thema, und die Wiedergabe von Agitation – auch der vermeintliche Klartext, den die Protagonistin spricht (und Klartext hat seit dem Ex-Finanzsenator einen bitteren Beigeschmack) – ist ein riskantes Unterfangen. Lehmann hat sich der Herausforderung gestellt und sie bestmöglich bewältigt. Dass ihr dabei auch noch ein unterhaltsamer Roman gelungen ist, scheint fast wie Beiwerk.

Sabina Schutter


Christine Lehmann: Mit Teufelsg’walt. Roman. Hamburg: Ariadne im Argument Verlag 2009. 285 Seiten. 11,00 Euro.

Quelle : www.titel-magazin.de/modules.php

Dienstag, 24. November 2009

Bitte um Unterstützung für Birgit Wichmann

Von familielauke, 15:41
    Hallo,

    ich kopiere hier nachfolgend etwas aus Facebook rein, habe leider nicht viel Zeit, zusätzliche Informationen zu geben. Stefan Sedlaczek (u. a. Mitarbeiter bei Netzwerk Bildungsfreiheit und Institut für Wertewirtschaft) hat Birgit Wichmann in Wien getroffen und ihre Akten eingesehen, es geht um den sogenannten „Kinderklau“ durch deutsche Jugendämter. Birgit ist absolut seriös und ihr Anliegen unbedingt unterstützungswürdig! Bitte lest selbst weiter, auch auf ihrem Blog (http://leonie-wichmann.blogspot.com).

    Liebe Grüße,
    Elisabeth

    ————————————–

    An alle, die Birgit evt. schon mal unterstützt haben und/oder sie weiterhin unterstützen möchten:

    Birgit hatte ja Ende Oktober einen Prozeß wegen Auslieferung nach Deutschland in Wien, wo sie seit Jahren lebt, wohnt, arbeitet, kurz eine gesicherte Existenz aufgebaut hat. Sie bat für ihren Prozeß um Hilfe durch Unterstützer-Briefe an verschiedene Adressen, die Reaktion war meist so, daß sich die angeschriebenen Stellen als nicht zuständig erklärten. Dennoch ist Fakt, daß die bevorstehende Auslieferug von Birgit nach Deutschland rechtswidrig ist und ebenso die Vorwürfe (Kindesentzug bzw. Kindesentführung), die man ihr als Grundlage für diese Auslieferung macht, frei erfunden sind.

    Birgit zog mit ihrer Enkeltochter, für die sie das Sorgerecht inne hatte, nach Österreich, aus verschiedenen, auch persönlichen Gründen, nicht etwa nur, um nichts mehr mit den deutschen Behörden zu tun zu haben. Dennoch haben schließlich die deutschen Behörden erwirkt, daß Leonie Wichmann von Wien zurück nach Deutschland (Brandenburg) deportiert wurde und seitdem keinerlei Kontakt mehr zwischen ihr und den Großeltern bestehen darf. Einen Verdacht der Kindeswohlgefährdung gab es zu keiner Zeit, Leonie war bei den Großeltern glücklich und bestens aufgehoben. Es bestand lediglich ein „Interessenskonflikt“, daß nämlich das zuständige brandenburgische Jugendamt nicht akzeptieren konnte, daß Leonie aus seinem Einflußbereich „entschwand“. Leonie wurde auch nicht etwa zu ihrer psychisch kranken Mutter gebracht, nachdem man sie gegen ihren Willen von der Oma fortgeholt hatte, sondern kam in eine ihr völlig unbekannte Pflegefamilie. Birgit weiß nicht, wo genau sich ihre Enkeltochter seitdem befindet, es besteht wie gesagt Kontaktsperre.

    Nachfolgend kopiere ich die Bitte um Hilfe von Birgit Wichmann und die Musterbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg, und bitte ganz dringend alle, die sich ein bißchen Zeit dafür nehmen können und wollen, sich an dieser Unterstützungsaktion für Birgit Wichmann zu beteiligen!

    Vielen Dank und herzliche Grüße an alle UnterstützerInnen,

    Elisabeth

    —————————–

    aus einer Email, die ich von Birgit am vergangenen Freitag (20.11.) erhalten habe:

    An alle die helfen möchten! Im Anhang findet ihr eine Musterbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die kann so genommen werden. Eine Kopie sollte an das

    Bundesministerium der Justiz
    Leiterin für internationale Strafsachen
    MMag. Barbara Göth-Flemmich
    Museumstraße 7
    A-1070 Wien

    vorab per Fax +431521522500

    gehen. Beides leider nur über Fax oder Post erreichbar. Man lässt mir leider nicht allzu viel Zeit für einen Protest. Die Ladung zur Übergabeverhandlung habe ich heute bekommen für den 26.11.2009 10.00 Uhr.

    Dort erhalte ich meine Anweisungen wie ich das Land zu verlassen habe bzw. den deutschen Behörden übergeben werde. Einen Beschluss habe ich bis heute nicht.

    Vorgeworfen wird mir Kindesentzug bzw. inzwischen haben die Deutschen lt. meiner Akte Kindesentführung daraus gemacht. In der BRD wird mir Akteneinsicht bislang verwehrt, den von mir gewünschten Anwalt erhalte ich nicht.

    Also wer mir helfen möchte kann dieses Schreiben benutzen und weiterverbreiten so oft es geht!

    Liebe Grüße Birgit Wichmann

    www.Leonie-Wichmann.blogspot.com

    (beide websiten wurden auf behördliche Anordnung geschlossen, eine richterliche Anordnung gab es nicht)

    Im Falle meiner Auslieferung brauche ich noch einen Wohnsitz in der Region München oder Landshut, zumindest für meine Sachen.

    —————————————

    An den Kanzler des
    Europäischen Gerichtshofs
    für Menschenrechte
    Conseil de l’Europe

    F-67075 Strasbourg Cedex
    vorab per Fax 0033-388412730
    Eilt bitte sofort vorlegen!

    betrifft: Individualbeschwerde (Art. 34 EMRK) gegen die Republik Österreich
    wegen: Verletzung von Artikel 6 und 8 EMRK im Fall von Frau Birgit Wichmann, Billrothstr. 37/29 in 1190 Wien.

    Die Beschwerde richtet sich im Einzelnen gegen
    1.den Beschluss des Landesgericht für Strafsachen Wien 353 HR 292/08
    2.den Beschluss des Oberlandesgericht Wien 2 OstA 2667/08x.

    Ich beantrage festzustellen,

    1.das die Republik Österreich Art. 6 und 8 EMRK verletzt hat;
    2.die Vollziehung der angefochtenen Beschlüsse im Wege einer vorläufigen Maßnahme auszusetzen bzw. der Republik Österreich zu empfehlen, von einer Auslieferung von Frau Birgit Wichmann an die BRD abzusehen.

    Begründung:

    Frau Birgit Wichmann befindet sich seit Juli 2006 in Österreich. Alle von ihrem Rechtsanwalt gestellten Beweisanträge wurden abgelehnt, Zeugen nicht gehört. Dadurch war es ihr nicht möglich, ihre Aufenthaltsdauer in Österreich nachzuweisen. Sie wurde in ihren Verteidigungsmöglichkeiten behindert. So war es ihr auch nicht möglich nachzuweisen, dass sie bislang in der BRD kein faires Verfahren hatte. Auch hier wurden Zeugen nicht gehört, Beweise nicht zugelassen, Akteneinsicht verwehrt.

    Durch ihren Aufenthalt in Österreich seit Juli 2006 handelt es sich gemäß § 62 österreichisches StGB um einen reinen Inlandstatbestand. Der deutsche Haftbefehl ist daher rechtswidrig.

    Da sie seit Juli 2006 in Österreich lebt und arbeitet, wird sie mit ihrer Auslieferung an die BRD ihren Wohnsitz verlieren und ihre Arbeit. In der BRD hat sie weder einen Wohnsitz, dieser wurde ihr von Amts wegen genommen, noch eine Arbeitsstelle. Aufgrund ihres Alters sind die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz schlecht, sie wird von Sozialhilfe leben müssen. Bindungen in die BRD hat sie keine, da ihre Enkeltochter Leonie Wichmann seit 1 Jahr vom Jugendamt Oberhavel und Berlin-Spandau versteckt wird, nachdem man sie mit Zustimmung der österreichischen Behörden in die BRD „entführt“ hat.
    Desweiteren wird gegen geltendes und auch für Österreich bindendes EU-Recht und Rechtsprechung verstoßen. Die nachfolgend aufgeführten Urteile/Beschlüsse wurden den Gerichten übergeben. Sie fanden ebenfalls keine Beachtung.
    Das EuGH hat bereits in mehreren Verfahren entschieden, dass sie als EU-Bürgerin ein Anrecht darauf hat wie eine Inländerin behandelt zu werden. Insbesondere deshalb, weil sie ihren Wohnsitz in Österreich hat und hier arbeitet. Da sie in die BRD keine Bindungen mehr hat (keinen Wohnsitz, keine Arbeit, ihre Enkeltochter wird an einem unbekannten Ort versteckt gehalten), erfüllt sie alle Voraussetzungen wie eine Inländerin behandelt zu werden. Sie wird von der Republik Österreich diskriminiert gemäß Artikel 12 EG.

    C2009/141/22 Rechtssache C-523/07: Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 2. April 2009 (Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus Finnland) — Verfahren A (Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen — Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung — Verordnung [EG] Nr. 2201/2003 — Sachlicher Geltungsbereich — Begriff Zivilsachen — Entscheidung über die Inobhutnahme und Unterbringung von Kindern außerhalb der eigenen Familie — Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes — Schutzmaßnahmen — Zuständigkeit)ABl. C 141 vom 20.6.2009, S. 14–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Einem Verfahren vor dem EuGH (C-123/08) liegt ein Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Amsterdam zu Grunde: Der deutsche Staatsbürger W., der sich in den Niederlanden aufhält, wollte sich dort im September 2006 als Unionsbürger anmelden. Zwei Monate zuvor wurde von der Staatsanwaltschaft Aachen ein Europäischer Haftbefehl wegen mehreren gegen ihn ergangenen Urteilen (insbesondere wegen der Einfuhr von Marihuana) ausgestellt.

    Nach niederländischem Recht darf ein niederländischer Staatsbürger nicht zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von den Niederlanden ausgeliefert werden. Für das vorlegende Gericht stellte sich daher die Frage, inwieweit aus dem Diskriminierungsverbot nach Art 12 EG hier eine Pflicht zur Gleichbehandlung und damit zur Nichtauslieferung von Staatsbürgern anderer Mitgliedsstaaten, die in den Niederlanden ansässig sind, hervorgeht.

    Für diese Situation maßgeblich war zuvor schon das Urteil „Kozlowski“ (C-66/08). In diesem erkannte der EuGH, dass nach richtiger Auslegung des zugrunde liegenden Rahmenbeschlusses (2002/584/JI) ein EU-Bürger in Bezug auf die eventuelle Auslieferung gleich einem Inländer behandelt werden muss, wenn er nicht nur eine gewisse Dauer im betreffenden Mitgliedsstaat verweilt, sondern darüber hinaus auch gewisse Bindungen zu diesem Staat aufgebaut hat, die sich üblicherweise aus einem Wohnsitz ergeben.

    Hintergrund der Überlegungen war vor allem der Gedanke der bestmöglichen Resozialisierung: Eine Person sollte eine Haftstrafe nicht in einem anderen Staat (selbst wenn dies der Heimatstaat wäre) antreten müssen, wenn dadurch ihre Chance auf Resozialisierung geschmälert werden würde. So wies das niederländische Gericht ausdrücklich darauf hin, dass einer Person zu ermöglichen ist, „ihre Strafe in größtmöglicher Nähe zur sozialen Umgebung, in die sie wieder eingegliedert werden muss, zu verbüßen.“

    W. war 2005 in die Niederlande eingereist, ging dort bis 2007 einer bezahlten Tätigkeit nach und lebt gemeinsam mit seiner (deutschen) Ehefrau in einem Ort nahe der deutschen Grenze. Er konnte im Prozess eine niederländische Steuer- und Sozialversicherungsnummer vorweisen. So zeigen sich Unterschiede zum Fall Kozlowski: Dort war der polnische Staatsbürger erst ein halbes Jahr (mit Unterbrechungen) in Deutschland, ging dort keiner geregelten Arbeitstätigkeit nach und war alleinstehend. In der sozialen Lage von Kozlowski sah der EuGH keine Grundlage, eine Gleichbehandlungspflicht vor dem Hintergrund des Rahmenbeschlusses, also im Hinblick auf die mögliche Resozialisierung anzunehmen.

    In der Vorlage fragte das niederländische Gericht, in wie weit Anforderungen an die Dauer des Aufenthalts gestellt werden können und ob weitere verwaltungsrechtliche Vorgaben zulässig sind. Konkret ging es in diesem Fall um den Erwerb einer dauernden Aufenthaltsbewilligung, die erst nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt und gegen eine Gebühr von 201 € möglich ist.

    In seinem Schlussantrag lehnt der Generalanwalt verwaltungsrechtliche Bedingungen dieser Art ab – sie würden Diskriminierungen im Sinne des Art 12 darstellen. Die Aufenthaltsdauer hingegen müsse „ausreichend sein, um zu belegen, dass die Person zu diesem Staat Bindungen aufweist, die vor dem Hintergrund der anderen objektiven Kriterien, die die konkrete Situation der Person kennzeichnen, den Schluss zulassen, dass die Vollstreckung der Gefängnisstrafe in diesem Staat geeignet ist, die Resozialisierung der Person zu fördern.“

    Das in der Republik Österreich geführte Verfahren ist keiner anderen internationalen Untersuchungs- oder Beschwerdeinstanz vorgelegt worden.

    Zu gegebener Zeit bitte ich darum, in der englischen Sprache mit mir zu korrespondieren.

Quelle: E-Mail von Elisabeth in der HS-D-Mailingliste. Veröffentlichung in diesem Blog erfolgt mit Zustimmung von Elisabeth

Urquelle : kifaschule.wordpress.com

Jugendämter müssen stärker und neutraler kontrolliert werden

Von familielauke, 15:36
Es sind die Novemberwochen 20 Jahre nach dem großteils gewaltfreien Umbruch in der damaligen DDR, die landläufig gefeiert werden. Oftmals werden dabei Ehrungen an die verliehen, die laut oder auch leise zu den gesellschaftlichen Veränderungen in Deutschland beigetragen haben. Und das mit Recht!

Zur gleichen Zeit mehren sich jedoch in unserer neuen vorgeblich demokratischen Republik die Anzeichen zunehmender behördlicher, polizeilicher und staatlicher Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht
der Bürger, ihrer Menschenrechte und der naturgegebenen Rechte der Menschen. Besonders Familien mit eigenen Ansprüchen auf die Ausgestaltung ihres Lebens geraten immer wieder ins Schussfeld der Jugendämter, die deutschlandweit führend sind bei der Missachtung grundlegender Menschenrechte und bürgerlicher Freiheiten. Schon zu oft und leider immer wieder wird das Auftreten dieser Behörde von der europäischen Union gerügt, ohne Aussicht auf Änderung. Unter dem Deckmäntelchen vorgeblichen Kindeswohls und ausgestattet mit einer faktisch unkontrollierten Wächterfunktion bedienen sich deutsche Jugendämter immer wieder ihrer scheinbaren Allmacht, um Familien zu trennen und damit im Endeffekt Kinder und Eltern schwer zu schädigen. Die Opfer sind ebenso bekannt wie die seelischen und moralischen Defekte vieler Kinder und Jugendlicher, die zwangsweise und ohne das Einverständnis der Eltern in staatlicher Obhut aufwachsen müssen.

Dabei gibt es natürlich auch gerechtfertigte Fälle staatlicher Hilfen. Erstaunlich bleibt aber, warum die wenigsten Eltern das Jugendamt mit seinen Maßnahmen weniger als Hilfe sondern mehr als Kontrolle und staatliche Repressalie verstehen. In der durch die Medien und Berichterstattung gezüchteten gesellschaftlichen Blindheit gegenüber dem Verfall der Menschenrechte in Deutschland werden diese schrecklichen Ereignisse viel zu wenig wahrgenommen und auf den öffentlichen Prüfstand gestellt.

An diesem Beispiel menschenverachtender Behördenwillkür wird deutlich, wie wichtig auch heute noch gesellschaftliche Aufmerksamkeit und durchaus auch ziviler Ungehorsam sind. Leider werden vom Jugendamt kontrollierte Familien allzu oft in unwürdiger Weise erpresst, als asozial stigmatisiert und an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Es wird Zeit für ein nationales Aufbegehren gegen eine Behördenpolitik, die die wahren Interessen der Kinder und Eltern zunehmend in den Hintergrund stellt und oftmals nicht nur scheinbar eher der staatlichen Kontrolle und der Machtausübung dienen. Wegschauen ist in den unberechtigten Fällen von Kindeswegnahme durch das Jugendamt genau so ein Verbrechen an den Kindern wie das Wehschauen, wenn Familien in wirklichen Problemen zu ersticken drohen. Leider bieten die Jugendämter in letzteren Fällen viel zu wenig wirkliche Hilfe und dafür viel zu viel Druck, der bislang auch unmenschlich ist und die Eltern in die Fehler drängt, die das Jugendamt für seine Entscheidungen ausnutzt. So werden materielle Armut und Arbeitslosigkeit gern als Gründe für das Eingreifen der Jugendhilfe gesehen, wie ungewöhnliche Partnerschaften oder gesellschaftskritische Haltungen. Das jedoch sind Methoden, wie sie vor über 20 Jahren in der alten DDR üblich waren.

Vielleicht feiern wir schon bald die Reform der Jugendämter hin zu wirklichen staatlichen Hilfestellungen und ehren dann auch die, die es gewagt haben, fehlerhaften Systemerscheinungen in der Bundesrepublik die Stirn zu bieten. Darauf hoffe ich zumindest und die Hoffnung stirbt wie bekannt zuletzt!

Autor:
Olaf Hoffmann
e-mail
Web: www.gera-de-aus.de
Telefon: 02682964570

Quelle : pr-inside.com

Donnerstag, 19. November 2009

Behördenwillkür und Intoleranz gefährden Kindeswohl. Wie deutsche Jugendämter in ungezählten Fällen das Kindeswohl gefährden.

Von familielauke, 21:32
Schnell sind deutsche Jugendämter dabei, irgendwelche Kindeswohlgefährdungen zu vermuten, zu unterstellen oder zu diagnostizieren. Leider nur sehr selten, aber zum Glück trotzdem, liegen sie dabei nicht immer verkehrt.
Allerdings sind die Fälle zweifelhafter Kindesentziehungen deutlich höher als berechtigte Zugriffe auf die Familiengemeinschaft. Tendenz steigend! Mit dem schwammigen Begriff Kindeswohlgefährdung werden missliebige Einzelpersonen und unbequeme Partnerschaften ebenso bedroht, wie eigene (freiheitliche!) Sichten auf Bildung und Erziehung. Bedroht ist damit vor allem das Wohl der Kinder! Entsprechende Urteile und Empfehlungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte liegen vor, werden aber erfolgreich von der Bundesregierung und dem zuständigen Ministerium ignoriert.

So qualifiziert sich eine scheinbare Demokratie durch die Vergabe von „Wächterfunktionen“ herab zu einer Schnüffel- und Denunziantengesellschaft, an der ein System wie das der alten ostdeutschen Staatssicherheit (Stasi) helle Freude gehabt hätte.
Damit aber nicht genug. Mit vorschneller Kindesentziehung gefährden deutsche Jugendämter auch die materielle Existenz besonders alleinerziehender Eltern und bei kurzfristiger Rückführung der Kinder sogar das Kindeswohl.

Schnell sind die Ämter dabei, in der Folge eines Kindesentzuges den alleinerziehenden Müttern das Erziehungsgeld, Kindergeld und den Unterhaltsvorschuss zu streichen und auch die ARGE hat selbst bei laufenden Verfahren des Familiengerichts keine Scheu, die Leistungen zum Lebensunterhalt drastisch einzukürzen. Die Folgen sind verheerend. Kommt das Kind kurzfristig in die Herkunftsfamilie zurück, fehlt es praktisch an allem. Für das Kind und seine Versorgung wurden die Mittel einfach gestrichen, die Mutter erhält nicht einmal Erziehungsgeld und alle Behörden und Ämter stellen sich stur. Sie wollen zuerst nur eines: Papier! Oftmals beginnen die Antragsverfahren praktisch von vorn und die Existenz der Mütter und Kinder ist erheblich bedroht.

So sieht in deutschen Landen staatliche Kindeswohlgefährdung und Existenzbedrohung in der Realität aus! Aktuelles Beispiel: Altenkirchen/Westerwald: Ende September wird einer jungen Mutter unter zweifelhaften Umständen das Kind entzogen. Sofort nach Schaffung der vollendeten Tatsachen hat das zuständige Jugendamt nur eine Sorge – die Benachrichtigung aller Stellen, die Geld für die Versorgung des Kindes zahlen. Obwohl eine familiengerichtliche Entscheidung überfällig ist, werden die Kindeseltern aufgefordert, Beiträge zur Fremdunterbringung zu zahlen. Nach sechs Wochen hartnäckigen Ringens gegen Jugendamt und Familiengericht gelingt es den Eltern mit Unterstützung von Anwälten, dass das Kind wieder zur Kindesmutter zurückgeführt wird. Was jetzt fehlt ist das Geld. Die junge Mutter in der Erziehungszeit bekommt nichts. Alle Ämter wollen zunächst den Fall prüfen und entsprechende Anträge sehen. Als das Amt die Mittel strich, war solche sorgfältige Prüfung nicht vonnöten. Jetzt muss die kleine Familie sehen, wie sie ohne gesetzlich zustehende Mittel über die Runden kommt. Fehlt nur noch, dass das Jugendamt das Wohl des Kindes gefährdet sieht, weil kein Geld da ist. So sieht der Teufelskreis Jugendamt aus! Pfui!

Allen Eltern kann mithin nur empfohlen werden: Hände weg vom Jugendamt! Lassen Sie sich lieber zunächst von freien Beratern unterstützend beraten, welche Wege Sie für Ihre Familie und Kinder gehen können. Auch wenn das oftmals kostenintensiver ist, haben Sie so bessere Möglichkeiten, die höchsten Interessen des Kindes zu schützen, als mit dem Weg in das Wirtschaftssystem Jugendamt. Vorstehendes Beispiel ist nur eines von täglich hunderten, jährlich tausenden.

Quelle : pr-inside.com

Dienstag, 17. November 2009

Mutter darf keinen Umgang mit sieben ihrer Kindern haben

Von familielauke, 19:58
Einer zehnfachen Mutter aus Hannover bleibt nach dem Entzug des Sorgerechts für sieben ihrer Kinder auch der Umgang mit ihnen verwehrt. Wie das Amtsgericht in Hannover am Dienstag mitteilte, haben sich die Verfahrensbeteiligten gegen einen Umgang der Mutter mit ihren Kindern – auch in Begleitung eines Mitarbeiters des Jugendamtes – ausgesprochen. Begründet wurde die Ablehnung eines entsprechenden Antrags der Mutter mit einer drohenden Gefährdung des Wohlergehens der Kinder.

Anfang November war der 39-Jährigen das Sorgerecht für die minderjährigen Jungen und Mädchen dauerhaft entzogen worden. Auslöser für diese Entscheidung in einem monatelangen Gerichtsverfahren war unter anderem ein Vorfall im September, bei dem die Frau einen Polizisten mit einem Messer bedroht und sich mit zwei ihrer Kinder verschanzt hatte. Die Beamten hatten ein ausgeliehenes Teppichreinigungsgerät bei der Mutter sicherstellen wollen. Darüber hinaus hatten die Kinder im Alter von 1 bis 17 Jahren vor Gericht auch geschildert, von ihrer Mutter misshandelt worden zu sein.

Die sieben Kinder kamen nach dem Entzug des Sorgerechts in Pflegeeinrichtungen, und es wurden Vormünder für sie bestimmt. Die Vormünder hatten der Mutter bislang das Umgangsrecht mit ihrem Nachwuchs verwehrt.

Ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten soll nun klären, ob und in welchem Umfang der Mutter ein Umgangsrecht eingeräumt werden kann. Mit dem Ergebnis sei nicht vor Ende Januar zu rechnen, sagte ein Gerichtssprecher.

na/ddp


Quelle :news-adhoc.com