Montag, 24. Oktober 2011
Die Kindertragödie von Bruchköbel - Wie eine Familie um ihre Zwillinge kämpft
Die Allmacht der deutschen Jugendämter ist erschreckend. Kaum eine andere Behörde im deutschen Ämterdschungel kann größeren Einfluss nehmen auf das Leben von ganzen Familien. In den vergangenen sechs Jahren ist die Zahl der "Sorgerechtsentzügen" um ein Viertel gestiegen. "Ein Skandal!", findet das der Anwalt Michael Roth aus Bruchköbel. Er vertritt das Ehepaar Meena und Ewald Watzlawik, das seit fast zwei Jahren darum kämpft, seine Kinder wiederzubekommen. Als die Zwillinge vor fast zwei Jahren geboren wurden, erkrankte die Mutter schwer, musste mehrere Monate im Krankenhaus bleiben. Als Meena Watzlawik endlich wieder gesund war, durften die Kinder trotzdem nicht zu ihr und ihrem 80jährigen Mann zurück. Im Gegenteil: Das Jugendamt schränkte den Umgang der Eltern mit ihren leiblichen Kindern ein - auf eine Stunde alle zehn Tage! Der Anwalt der Eltern sieht darin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. In keinem anderen Land seien - so der Anwalt - Menschen dem Zugriff der Jugendbehörden so schutzlos ausgeliefert wie in Deutschland. Quelle: hr-online.de
Dienstag, 14. Juni 2011
Behördenwillkür Steuergelder, Heimunterbringung, Pflegefamilien und die Steuergelder im Landkreis Giessen fliegen aus dem Fenster
Die Heimunterbringung übersteigt bei uns nun schon weit über die 60.000 € Hier im Landkreis Giessen gibt es so einige Fälle, wo man die Kinder aus einer glücklichen intakten Familie gerissen hat. Da die Heimunterbringungen vom Landkreis Giessen getragen wird, frage ich mich wo dieser Landkreis Giessen ARM ist? In einigen Zeitungsartikeln stand dies zumindest in den letzten Monaten ganz groß. Hier spart man doch tatsächlich selbst an der Reparatur eines Schlagloches was ca. 10-20 € kostet. Aber auf der anderen Seite wirft man das Geld mit vollen Händen raus. Welche Parteien, außer den „Freien Wählern“ werfen die Steuergelder noch so aus dem Fenster? Der Kreisbeigeordnete im Landkreis Giessen ist Herr Dirk Osswald. Dieser Mann ist zuständig für die Finanzierungen von Heimunterbringungen, sowie mit für die Finanzen im Landkreis Giessen. In unserem Fall wurde sicher nicht geprüft ob die Maßnahme für Erziehungshilfe von über 60.000 € finanziert werden muss ??? Und dieses sind nur etwa die Heimunterbringungskosten. Ein Gutachten auf die " Erziehungsfähigkeit der Eltern / Mutter Klar mag es Fälle geben, wo Kinder in einer Pflegefamilie besser aufgehoben sind als bei den leiblichen Eltern. Aber bei meinen Forschungen fand ich sehr viele grausame Schicksale, die nur den Kinderklau und vor allem die Behördenwillkür und die Allmacht der Deutschen Jugendämter beschreiben. Liebe betroffene Eltern, ich weiß was man fühlt in diesem Moment wenn man so was Grausames erlebt.Und vor allem ist man kein Einzelfall, den Kampf um sein Kind darf man nie aufgeben. An dem Tag an dem ein Kind einen das aller erste Mal anschaut trägt man Verantwortung. Ich kenne schon andere Eltern hier im Landkreis Giessen, denen es ähnlich wie mir erging. Auch hier wirft man die Steuergelder aus dem Fenster! Vor einiger Zeit stand in der Giessener Allgemeine ein Bericht: Erziehungshilfe auf dem Prüfstand. Naja wo man hier geprüft ist ja wohl fraglich. Man nahm einer Pflegefamilie das Pflegekind, weil die Familie nicht die Meinung des Jugendamtes teilte. Diese Pflegemutter galt für das Jugendamt Giessen einige Jahre als gute Pflegemutter. Bis auch ihr der Kinderklau geschah. Ich frage mich wie kann es sein, das man einer Pflegemutter, wo es dem Kind gut ging hier einfach etwas andichtet? Hierfür nahm man ein Institut für psychologische Gutachten in Giessen. Das Jugendamt forderte ein Gutachten auf die Erziehungsfähigkeit der Eltern, um den Eltern die Würde zu nehmen, und ihr Selbstbewusstsein und ihre Menschenwürde aus den Fugen zu reißen. Hier entscheidet eine Momentaufnahme über ein Schicksal, und ein Menschenleben. Die Richter stimmen meistens den Forderungen des Jugendamtes zu, weil sie nicht die Verantwortung für eine eigene Entscheidung übernehmen wollen. Ein Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin nennt sich Verfahrensbeistand Anwalt des Kindes zwang die Eltern in die Knie. Die Aufgaben eines Anwalt des Kindes liegen darin, die Rechte des Kindes bei dem Familiengericht zu vertreten, und vor allem sich auch um das Kind selber zu kümmern, mit dem Kind zu reden. Dieses Kind, und auch die Mutter lernten sehr schnell, Anwalt des Kindes ist der falsche Begriff. Anwalt des Jugendamtes trifft es besser. Hier wurde nur die Meinung des Jugendamtes vor Gericht zur Sprache gebracht. Schnell war klar, auch diese Mutter/Eltern war natürlich „ Erziehungsunfähig „ Dem Kind fügt man einen nicht wieder gut zu machenden seelischen Schaden zu. Außerdem geht es dem Kind in diesem Heim sehr schlecht. Hier riss man ein Kind aus einer Pflegefamilie heraus in der es ihm offensichtlich gut ging. Die Pflegefamilie hat seit langem nicht einmal mehr Besuchskontakt zum Kind. Wo ist hier das Kindeswohl? Das Kind vermisst die Pflegeeltern sehr. Spezialisiert man sich neuerdings in Deutschland darauf in Bezug auf Kindererziehung die Liebe weg zu lassen, und stattdessen Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch einzusetzen. Der kleine Junge erfährt nämlich genau das gerade in diesem Heim. Hier stellt sich mir selber die Frage: „ In was für einer Gesellschaft leben wir hier in Deutschland? In der so miserabel und grausam mit Kindern, und deren Familien umgegangen wird. Was sind das überhaupt für Menschen, die dieses einfach hier zulassen? Können solche Leute eigentlich morgens noch in den Spiegel schauen? Vor allem haben viele die mit hier am Kinderklau und der Behördenwillkür arbeiten selber Kinder. Was erzählen diese Leute später einmal ihren Kindern/ Enkeln ?Es sind also Eltern, die anderen Eltern hier ihr Kind einfach nehmen. Als Rat bleibt für alle Eltern, sollten sie einen Termin beim Jugendamt oder anderen Verfahrensbeteiligten haben, müßen sie einen Beistand an ihrer Seite haben.Liegt ein Beschluss über Kindesentzug vor, braucht man sehr schnell einen guten, fähigen Rechtsanwalt. Aber auch hier heisst es sehr wachsam sein, das dieser nicht fürs Jugendamt arbeitet. Leider machten diese Erfahrung auch sehr viele Eltern. Herr Klaus Peter Heyd der offiziell beim Giessener Jugendamt bis heute noch die Leitung hat, was zumindest die Internetseite des Landkreises Giessen verrät, findet man im Kinderheim Leppermühle in Buseck. Ich frage mich wie kann dieser Herr die Leitung vom Jugendamt Giessen haben, wo er doch im Kinderheim die Leitung seit Sommer 2010 hat? Kann dieser Mann sich etwa teilen? Auf welcher Lohnliste steht dieser Mann? Als Stefan Becker Kreisbeigeordneter Dezernent für Jugend und Soziales war, las man in den Giessener Zeitungen nichts über Suche von Pflegefamilien, oder Projekten die dem Kinderklau dienen. Ich bin davon überzeugt erst seit der Herr Osswald im Februar 2009 sein Amt antrat, gingen die Ausgaben für Pflegefamilien, Heimunterbringungen rapide in die Höhe. Kann ein Mann wie Herr Osswald tatsächlich machen was er will, ohne das ihm jemand auf die Finger schaut? Hier im Landkreis Giessen gibt es ja noch mehr Parteien, als nur die Freien Wähler. Was sagen eigentlich die anderen Parteien über solche Geldverschwendungen? Fraglich finde ich auch, dass die Leppermühle so viele Häuser im Landkreis Giessen kauft. Mir kann keiner erzählen es gibt so viele Kinder, Jugendliche die zu Hause nicht glücklich, wohlbehütet leben können. Jeder der sich nur ein wenig mit diesem Thema beschäftigt wird selber erkennen dass hier einfach viel zu Geld auf der einen Seite verschleudert wird, bevor man es auf der anderen Seite überhaupt verdienen kann. Eines ist mir selber aufgefallen, Kinder. Jugendliche die aus einer Familie gerissen werden verschwinden immer in einen anderen Landkreis in eine Jugendwohngruppe oder ein Kinderheim. Wenn man sich überlegt das ein Platz für eine Wohngruppe ca. 4000 € - 6000€ im Monat kostet. Nicht nur im Landkreis Giessen werden die Kinder viel zu schnell aus den Familien gerissen. Was sagt eingentlich die Landrätin Anita Schneider des Landkreises Giessen zu den ganzen Fällen vom Kinderklau und der Behördenwillkür ? Beim Jugendamt bekommt man selten bis nie Hilfe. Man sollte sich als Eltern / Mutter sehr genau überlegen überhaupt da einen Fuß hinzusetzen. Ich kann dieses aus meiner eigenen Erfahrung sagen. Ich denke hier im Landkreis Giessen gibt es noch mehr Eltern denen man einfach ohne nach vollziehbare Gründe das Kind einfach aus der Familie holte. Hier geht es allen nicht um das Kindeswohl sondern nur ums Geld verdienen. Hier nahm man ein Kind aus einer intakten glücklichen Familie. Wer bisher glaubte das Jugendamt holt nur ein Kind aus der Familie, weil die Umständen dem entsprechend sind, den muss ich leider enttäuschen. http://www.lkgi.de/w3a-lkgiLK/cms/Verwaltung__und__Politik/Dezernenten/index.132.htm Quelle : giessener-zeitung.de
Dienstag, 26. April 2011
JUGENDAMT - Kindes Entzug von 4 Kindern
Montag, 31. Januar 2011
Skandal Video über das Heider Jugendamt, wieder ein weiterer Fall aus Büsum
Mittwoch, 27. Oktober 2010
Frankfurter Allgemeine Zeitung bescheinigt dem Jugendamt Stuttgart "Amtlichen Größenwahn"
Nach monatelanger Recherche berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung über die kriminellen, menschenverachtenden Machenschaften des Stuttgarter Jugendamtes. "Eigentlich müsste das Jugendamt helfen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kinder zurück zu ihren Eltern können, es gibt die sogenannte Mitwirkungspflicht im Kindschaftsrecht, nach der Eltern und Kindern nicht die gemeinsame Basis entzogen werden darf. Doch seit Jugendämter sich immer öfter dafür rechtfertigen müssen, dass Kinder in Kühlschränken oder Blumenkübeln gefunden werden - grausam misshandelt und getötet von ihren Müttern und Vätern -, seitdem werden so viele Kinder aus ihren Familien genommen wie nie zuvor in Deutschland: 435mal geschah das im vergangenen Jahr gegen den Willen der Eltern, das war fast dreimal so oft wie 2006 und viermal so oft wie noch im Jahr 2000." Der Titel des Artikel spricht für sich: "Amtlicher Größenwahn" Nach Erscheinen des Artikels wurden die Eltern sofort mit faktischer Kontaktsperre zu ihrem Kind belegt. Der entsprechende Beschluss wurde von Richterin Brigitte Lutz vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt in krimineller Art und Weise einige Tage zurückdatiert. Dem Vater wurde später gar in unverfrorener Weise vorgehalten, den Artikel selbst geschrieben und "dank guter Beziehungen" in der F.A.Z. lanciert zu haben. Zum Artikel: http://www.tinyurl.com/faz-amtlicher-groessenwahn Quelle : pressemitteilung.ws
Sonntag, 29. August 2010
Sorgerecht - Amtlicher Größenwahn
Die Haustür öffnet sich halb, als das Auto vorfährt, heraus gucken zwei blonde Jungen. Bettina Siebert (Name geändert) steigt aus, zögernd nähert sie sich dem Haus, den Kopf leicht vorgereckt, um die beiden Kinder zu mustern. Plötzlich erkennt sie ihren fünfjährigen Sohn, „Florian!“, ruft sie und rennt auf ihn zu. „Mama!“, ruft er und wirft sich in ihre Arme. Während sie ihn kniend umarmt, blickt sie über seine Schulter ins Innere des Hauses. „Christina, kommt Christina auch?“, fragt sie besorgt. Eine dunkelhaarige, kräftige Frau kommt in den Flur: Frau S. Höflich schüttelt sie Bettina Siebert die Hand, ohne sie jedoch hereinzubitten. Sieberts elfjährige Tochter Christina kommt die Treppe herunter und drückt die Mutter zur Begrüßung. Frau S. sieht zu, sagt: „Vergiss deine Jacke nicht“, und dann streicht sie Christina liebevoll die Haare aus dem Gesicht. „Bringen Sie sie um sechs wieder?“, fragt Frau S. Die Mutter nickt.
Seit Ende Juni leben Christina und Florian bei Herrn und Frau S. Sie sind Pflegekinder. Für die Betreuung zweier Kinder dieses Alters bekommen Pflegeeltern am Wohnort der Familie S. im Monat 1730 Euro netto vom Staat, und vielleicht muss Bettina Siebert ihnen demnächst „Unterhalt“ zahlen und einen Teil dieser Kosten übernehmen. So, als habe sie ihre Kinder wegen eines neuen Partners verlassen und würde nicht alleine in ihrer Wohnung mit den leeren Kinderzimmern sitzen. Vor vier Jahren suchte sie erstmals den Kontakt zum Jugendamt, seit Ende 2006 erhielt sie Hilfen zur Erziehung, weil sie aufgrund von Eheproblemen depressiv war. Als ihr Mann der Wohnung verwiesen wurde - er wurde ihr gegenüber aggressiv -, landeten die Kinder im vergangenen März im Heim, danach kamen sie in die Pflegefamilie. Bettina Siebert lebt seitdem allein, seit Ende August ist sie geschieden. Sie nimmt Antidepressiva, befindet sich seit längerem in einer Psychotherapie, ihre Psychologin und ihre Psychiaterin bestätigen ihr seit Anfang März in regelmäßigen Abständen, dass „die Fortsetzung der Betreuung ihrer beiden Kinder derzeit weiterhin möglich“ ist und ein „ausreichendes Verantwortungsgefühl“ sowie eine „ausreichende Urteils- und Kritikfähigkeit“ bestünden. Anders ausgedrückt: Seit der Mann weg ist, geht es Bettina Siebert gut.
die Kinder in der Pflegefamilie. Als Siebert an diesem Nachmittag mit ihnen zum Eisessen fährt, redet ihr Sohn sie mit dem Vornamen der Pflegemutter an und berichtigt sich: „Ich meine: Mama.“ Sie schweigt, dann sagt sie leise, mehr zu sich selbst: „Die haben es ja schon bald geschafft, dass wir uns fremd sind.“ Sechs Wochen lang durfte sie ihre Kinder nicht sehen, nachdem sie zu den S. gezogen waren, nicht einmal Briefe durfte sie schicken, dabei hatte Christina ihr doch aus dem Heim geschrieben: „Ich vermisse dich so sehr, ich will nach Hause.“ Zurzeit sieht sie ihre Kinder alle vier Wochen, einmal in der Woche darf sie sie anrufen. Die Pflegemutter schaltet dann die Lautsprecherfunktion ein, weil Frau Siebert einmal am Telefon geweint hat. Weinen ist verboten, weil es die Kinder unglücklich macht. „Es tut so schrecklich weh - als wenn einem das Herz herausgerissen würde“, sagt Bettina Siebert. Nach Ansicht von Uwe Jopt, Professor für Psychologie an der Universität Bielefeld und Gutachter an Familiengerichten, ist die Trennung von den Eltern „die schwerste seelische Verletzung, die einem Kind zugefügt werden kann“ - angeordnet „von Leuten, die dafür psychologisch unzureichend ausgebildet sind“. An eine Rückkehr der Kinder ist indes nach Ansicht des Amtsgerichts Bochum gar nicht zu denken. Der zuständige Familienrichter will nach einer Anhörung der Kinder im Gegenteil prüfen lassen, ob Frau Siebert die elterliche Sorge entzogen werden muss. Ihr Anwalt Heribert Kohlen spricht von einem Skandal. „Der Kindesentzug ist eine richtige Erziehungsindustrie geworden, ganz normalen Familien, die Hilfe brauchten, werden die Kinder weggenommen, weil sie nicht die erzieherischen Standards von Sozialpädagogen haben“, sagt Romy Linke-Rothenberg, Vorsitzende des Vereins „Family Angels“, der sich um Eltern in Notsituationen kümmert. „Jeder, der Hilfe braucht, wird sofort stigmatisiert, vor Gericht entsteht eine Konkurrenzsituation zwischen Eltern und Jugendamt: Wer ist der bessere Erzieher? Das ist fatal.“ Eigentlich müsste das Jugendamt helfen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kinder zurück zu ihren Eltern können, es gibt die sogenannte Mitwirkungspflicht im Kindschaftsrecht, nach der Eltern und Kindern nicht die gemeinsame Basis entzogen werden darf. Doch seit Jugendämter sich immer öfter dafür rechtfertigen müssen, dass Kinder in Kühlschränken oder Blumenkübeln gefunden werden - grausam misshandelt und getötet von ihren Müttern und Vätern -, seitdem werden so viele Kinder aus ihren Familien genommen wie nie zuvor in Deutschland: 435mal geschah das im vergangenen Jahr gegen den Willen der Eltern, das war fast dreimal so oft wie 2006 und viermal so oft wie noch im Jahr 2000. Ursache dafür ist nach Ansicht von Heinrich Kupffer, emeritierter Professor für Sozialpädagogik und einstiger Leiter von Landerziehungsheimen, ein struktureller Fehler: Es werde so getan, als seien die Mitarbeiter der Jugendämter allwissend - ein riesiges gesellschaftliches Problem werde auf ihren Schultern abgeladen. Dieser Herausforderung sei niemand gewachsen, und unter Druck neigten Jugendämter dazu, auf Nummer Sicher zu gehen: Sie griffen mit harter Hand durch, statt sich lange mit einem Fall auseinanderzusetzen und dort zu helfen, wo es nötig sei. Eine übergeordnete Behörde aber, die die Ämter kontrolliert, gibt es nicht. Seit Anfang dieses Jahres beschäftigt sich daher der Petitionsausschuss des Europaparlaments in Brüssel mit dem Thema. Dessen Vorsitzender, Marcin Libicki, meint, „dass sich die Mitarbeiter deutscher Jugendämter zum Teil diskriminierend verhalten und dies nicht dem europäischen Recht entspricht“. Sind die Kinder jedoch erst mal von ihren Eltern getrennt, sind die Familien den Jugendämtern quasi ausgeliefert.
Zum Beispiel im Fall Mosuch: Die Tochter von Michael Mosuch und seiner Lebensgefährtin Maike Weber wird Ende Dezember vergangenen Jahres geboren. Zwölf Tage nach der Geburt, am 10. Januar 2008, unterzeichnet das unverheiratete Paar eine gemeinsame Sorgeerklärung, am nächsten Tag lässt sich Maike Weber wegen eines durch die Entbindung ausgelösten psychotischen Schubs ins Krankenhaus einweisen, der Säugling wird bei ihren Eltern untergebracht, wo der Vater die Kleine jeden Tag besucht. Nach drei Tagen verbietet ihm die Großmutter plötzlich, seine Tochter zu sehen. Vier Tage lang lässt sie ihn nicht zu seiner Tochter, so dass er sich schließlich an den Sozialen Dienst des Jugendamtes Stuttgart wendet. Die Großmutter soll das Kind herausgeben, er will es zu Hause versorgen. Eine Vollmacht von Maike Weber legt er drei Tage später beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt vor. Am nächsten Tag bekommt Michael Mosuch Besuch vom Jugendamt. Er zeigt den beiden Mitarbeitern sämtliche Babyutensilien und erklärt auf Nachfrage, wie die Fläschchen in kochendem Wasser sterilisiert werden. Das Jugendamt guckt sich alles an und unternimmt - nichts. Am nächsten Abend schreitet er deshalb selbst zur Tat: Er will sein Kind, in Absprache mit seiner Lebensgefährtin, von den Großeltern wegholen. Daraufhin entzieht das Amtsgericht Stuttgart Mosuch noch am gleichen Tag das Aufenthaltsbestimmungsrecht: Es sei „völlig ungeklärt, ob der Vater überhaupt in der Lage ist, den erst wenige Wochen alten Säugling sachgerecht zu versorgen“. Dass ein Jugendamt einem Vater das Kind „wegnimmt“, obwohl er ihm „nichts getan“ hat - dass das Amt also vorbeugend tätig wird -, ist seit vergangenen März möglich: Da wurde der Paragraph 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs novelliert, um Gerichten den Sorgerechtsentzug zu erleichtern. Seitdem muss das Jugendamt nicht mehr den Nachweis elterlichen Versagens führen, um die Kinder aus der Familie herauszunehmen. Das bedeutet: Eltern müssen schon dann um ihr Sorgerecht fürchten, wenn ihre Erziehungsvorstellungen von denen der Behörden abweichen. Professor Kupffer spricht in diesem Zusammenhang von „statusbedingter Arroganz“: Die Eingriffsmacht des Amtes werde zur Urteilskompetenz umgedeutet, „dass der Eingriff des Amtes aber selbst eine Gefahr darstellen könnte, bleibt unberücksichtigt“. Mosuchs Kind kommt zwei Tage später in eine Bereitschaftspflegefamilie. Mosuch sagt: „Ich wurde vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt erpresst, dem zuzustimmen. Die Familienrichterin Brigitte L. hat mir erklärt, sonst würde sie die Möglichkeiten schaffen, mir das Sorgerecht insgesamt zu entziehen.“ So schaffen Gerichte die Voraussetzungen dafür, dass Kinder ihre Eltern verlieren und in einer Pflegefamilie aufwachsen. Die Jugendämter, deren Anregungen die Gerichte fast immer folgen, müssen sich dafür noch nicht einmal rechtfertigen. So heißt es in einer Handreichung des Kreisjugendamtes Böblingen vom 27. Juni 2005 an seine Mitarbeiter: „Entscheidungen in Krisensituationen beruhen auf Prognosen. Auch bei sorgfältiger Prüfung lassen sich Fehlentscheidungen nicht ausschließen.“ Die Handreichung stelle „sicher, dass das Jugendamt nachweisen kann, alles getan zu haben. Damit sind auch die Fachkräfte im Jugendamt vor Schuldvorwürfen oder strafrechtlicher Verfolgung geschützt.“ Für Wolfgang Klenner, psychologischer Gerichtssachverständiger in Familiensachen und Emeritus für Psychologie, heißt das: „Entscheidungen von schicksalhafter Tragweite werden von Behördenmitarbeitern getroffen, die auch bei vorsätzlich verantwortungslosem Handeln nicht haftbar gemacht werden können. Das nennt man einen rechtsfreien Raum.“ Mosuch geht im Januar davon aus, dass seine Lebensgefährtin bald in eine Mutter-Kind-Einrichtung wechseln kann, und gibt seine Zustimmung zu der Bereitschaftspflege ausdrücklich nur bis zu diesem Termin. Richterin L. jedoch beugt vor: Mitte Februar stellt sie rückwirkend mit Hilfe eines nachträglich beauftragten Gutachters klar, dass die Sorgeerklärung, die Mosuch und Weber am 10. Januar unterschrieben haben, nichtig sei. Weber sei damals schon nicht mehr geschäftsfähig gewesen. Sie ignoriert dabei, dass die Urkundsbeamtin des Jugendamts, die die Urkunde ausgestellt hatte, anderer Ansicht war. Die Folge: Das Jugendamt wird Vormund des Säuglings. Im Mai bekommt Maike Weber endlich einen Platz in einer Mutter-Kind-Einrichtung - doch das Kind wird nicht dorthin verlegt. Das Jugendamt Stuttgart lässt wissen, ein „Ad-hoc-Wechsel“ sei „nicht im Sinne des Wohlergehens“ des Säuglings. Mosuch ist fassungslos, wählt von nun an nicht immer einen ruhigen Ton. Man hält ihn bald für renitent und reduziert die sogenannten Umgangskontakte der Eltern mit ihrem Kind auf einmal die Woche. Die Lage eskaliert, als Mosuch Mitte Juni ein Video dreht, das später im Internet und vor kurzem auch im Fernsehen zu sehen war. Darauf sieht man, wie eine Mitarbeiterin des Amtes den Eltern den für diesen Tag anberaumten Umgangskontakt verbietet, weil sie sich in die Enge getrieben fühlt. Sie sagt „Jetzt reicht's“ und kündigt an, den Säugling in die Notaufnahme des Jugendamtes zu verlegen. Ein paar Tage später erfahren die Eltern: Sie dürfen ihr Kind wegen der Homepage und der „mangelnden Kooperation“ Mosuchs nicht mehr sehen, außerdem sollen sie sich einem Gutachter vorstellen, der ihre Erziehungsfähigkeit überprüfen soll - was beide verweigern. Bei Mosuch, dem der Amtsleiter zudem ein Hausverbot ausspricht, kommt dies so an: Das Jugendamt stellt eigene Befindlichkeiten über das Wohl des Kindes. Professor Kupffer kann das nur bestätigen: „Will das Amt seine Eingriffskompetenz erhalten, wird es das Kind diesem Ziel opfern.“ Zwar ordnet das Amtsgericht Mitte Juli an, dass das Jugendamt den Eltern den Umgang wieder ermöglichen muss, und weist sogar darauf hin, dass das Amt an die Einhaltung des Grundgesetzes gebunden ist. Doch sehen Mosuch und Frau Weber ihre Tochter erst drei Monate nach ihrem letzten Umgangskontakt wieder. Einer der Gründe: Angeblich war die zuständige Mitarbeiterin im Jugendamt vier Wochen lang „nicht anwesend“. Fortan können die Eltern ihr Kind zwar wieder einmal in der Woche sehen, doch immer nur für zwei Stunden und nie allein. Die Termine werden immer wieder ohne Absprache verlegt oder fallen „krankheitsbedingt“ aus. Offensichtlich soll es Mosuch und Frau Weber, die inzwischen wieder gesund ist, erschwert werden, sie einhalten zu können. Doch beide sind immer auf die Minute pünktlich und kümmern sich, wie die Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes notiert, „liebevoll“ um die Kleine. Dennoch hält das Jugendamt fest, die Besuche stellten für die Kleine „eine große Belastung dar, da sie in der Vergangenheit häufig wechselnde Bezugspersonen“ gehabt habe und gerade beginne, „eine Beziehung zu den neuen Pflegeeltern aufzubauen“. Mitte Oktober beantragt das Amt bei Gericht, die „Umgangskontakte“ auszusetzen: Die Eltern hätten sich geweigert, ihre Erziehungsfähigkeit begutachten zu lassen, und der Vater habe „mit seinem Verhalten eine Atmosphäre geschaffen“, die „weder dem Kind noch den weiteren Beteiligten zumutbar“ sei. Ohne die Antwort der Richterin abzuwarten, reduziert das Jugendamt die Treffen zwischen Eltern und Kind auf einmal im Monat. „Das Amt hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben“, meint Kupffer. Wer sich aber daran gewöhne, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, werde schließlich selbst daran glauben, „dass er das auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den strukturellen Größenwahn des Jugendamtes.“ Auch Bettina Siebert bekommt den nun zu spüren: Sie soll ebenfalls dafür büßen, dass sie versucht hat, um ihre Kinder zu kämpfen. Nachdem sie sich an diese Zeitung gewandt hatte, teilte ihr die Pflegemutter mit, sie solle „sich nicht einbilden, dass sie ihre Kinder jemals zurück“ bekomme. Quelle : faz.net
Sonntag, 22. August 2010
Oldenburg: Geschwister bleiben weiterhin getrennt
Sorgerecht Eltern sollen jüngere Kinder nicht zurückbekommenvon Franz-Josef Höffmann Und Rainer Dehmer Oldenburg - Tränen im Gerichtssaal: Nach der fast zweistündigen Verhandlung im Oberlandesgericht (OLG) konnten Marion und Thomas E. am Freitagvormittag ihre Enttäuschung nicht verbergen. Sie sollen ihre drei jüngeren Kinder auf absehbare Zeit nicht zurückbekommen. Der 4. Zivilsenat des OLG will den Sorgerechtsstreit zwar erst in den nächsten Wochen im schriftlichen Verfahren entscheiden, die Tendenz zu Lasten der Eheleute sei aber in der Verhandlung deutlich geworden, sagte Familienanwalt Patrick Katenhusen. Die Sprecherin des OLG wollte sich mit Hinweis auf das nichtöffentliche Verfahren nicht zur angekündigten Entscheidung äußern. Auch vom Jugendamt gab es keinen Kommentar. „Im Interesse aller Beteiligten nehmen wir nicht Stellung“, sagte Stadtsprecher Andreas van Hooven. Der Streit zwischen Familie E. und dem Jugendamt dauert seit anderthalb Jahren an. Im Februar 2009 hatte die Behörde der Familie aus dem Stadtsüden alle sechs Kinder darunter ein drei Monate altes Baby, weggenommen, weil die Verantwortlichen das Kindeswohl wegen Überforderung der Eltern gefährdet sahen. Der älteste Sohn (14) durfte später aber ins Elternhaus zurückkehren. Das Familiengericht am Amtsgericht unterstützte die Auffassung des Jugendamts. Gegen den Gerichtsbeschluss vom August 2009 legte Anwalt Katenhusen Beschwerde ein. Damit befasst sich seit einiger Zeit das OLG. Vor zwei Monaten entschied der 4. Senat des OLG, dass die Eltern auch ihre neun und elf Jahre alten Kinder zurückerhalten. Die Richter sahen einen veränderten Kooperationswillen der Eltern und die Bereitschaft zur Annahme von Familienhilfe. Über das Sorgerecht für die drei jüngeren Kinder (21 Monate, vier und sieben Jahre alt) muss das OLG nun entscheiden. In der Sitzung am Freitag hielt es die Gutachterin für besser, wenn die Kinder dort bleiben, wo sie sich derzeit befinden: Pflegefamilien bzw. Kinderheim. Ein weiterer Wechsel der Bezugspersonen sei für die Kinder nicht sinnvoll, so die Begründung. Sollten die Eltern durch die OLG-Entscheidung das Sorgerecht für ihre drei jüngeren Kinder nicht zurückbekommen, kündigte Anwalt Katenhusen eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht an. Quelle : nwzonline.de
Oldenburg: Geschwister bleiben weiterhin getrennt
Sorgerecht Eltern sollen jüngere Kinder nicht zurückbekommenvon Franz-Josef Höffmann Und Rainer Dehmer Oldenburg - Tränen im Gerichtssaal: Nach der fast zweistündigen Verhandlung im Oberlandesgericht (OLG) konnten Marion und Thomas E. am Freitagvormittag ihre Enttäuschung nicht verbergen. Sie sollen ihre drei jüngeren Kinder auf absehbare Zeit nicht zurückbekommen. Der 4. Zivilsenat des OLG will den Sorgerechtsstreit zwar erst in den nächsten Wochen im schriftlichen Verfahren entscheiden, die Tendenz zu Lasten der Eheleute sei aber in der Verhandlung deutlich geworden, sagte Familienanwalt Patrick Katenhusen. Die Sprecherin des OLG wollte sich mit Hinweis auf das nichtöffentliche Verfahren nicht zur angekündigten Entscheidung äußern. Auch vom Jugendamt gab es keinen Kommentar. „Im Interesse aller Beteiligten nehmen wir nicht Stellung“, sagte Stadtsprecher Andreas van Hooven. Der Streit zwischen Familie E. und dem Jugendamt dauert seit anderthalb Jahren an. Im Februar 2009 hatte die Behörde der Familie aus dem Stadtsüden alle sechs Kinder darunter ein drei Monate altes Baby, weggenommen, weil die Verantwortlichen das Kindeswohl wegen Überforderung der Eltern gefährdet sahen. Der älteste Sohn (14) durfte später aber ins Elternhaus zurückkehren. Das Familiengericht am Amtsgericht unterstützte die Auffassung des Jugendamts. Gegen den Gerichtsbeschluss vom August 2009 legte Anwalt Katenhusen Beschwerde ein. Damit befasst sich seit einiger Zeit das OLG. Vor zwei Monaten entschied der 4. Senat des OLG, dass die Eltern auch ihre neun und elf Jahre alten Kinder zurückerhalten. Die Richter sahen einen veränderten Kooperationswillen der Eltern und die Bereitschaft zur Annahme von Familienhilfe. Über das Sorgerecht für die drei jüngeren Kinder (21 Monate, vier und sieben Jahre alt) muss das OLG nun entscheiden. In der Sitzung am Freitag hielt es die Gutachterin für besser, wenn die Kinder dort bleiben, wo sie sich derzeit befinden: Pflegefamilien bzw. Kinderheim. Ein weiterer Wechsel der Bezugspersonen sei für die Kinder nicht sinnvoll, so die Begründung. Sollten die Eltern durch die OLG-Entscheidung das Sorgerecht für ihre drei jüngeren Kinder nicht zurückbekommen, kündigte Anwalt Katenhusen eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht an. Quelle : nwzonline.de
Mittwoch, 18. August 2010
Video : Heim statt Hilfe
Eltern und Kinder werden weiterhin durch die Jugendämter ungerecht behandelt !! :
Donnerstag, 08. Juli 2010
Fall Nina Veronika: Polizei Stuttgart schweigt auch weiterhin
Stuttgart. Nach den skandalösen Staatsverbrechen rund um das Kind Nina Veronika schweigt die Polizei Stuttgart auch weiterhin zu ihrer Rolle in Amtshilfe für das Jugendamt Stuttgart bei seiner kriminellen Kindesentziehung des Kindes von seinen Eltern. (News4Press.com) Es steht u.a. der Tatvorwurf der Beihilfe der Polizei zur Entziehung Minderjähriger zum Nachteil des Kindes und seiner Eltern im Raum. Das Kind leidet nach mittlerweile 18 Monaten der Unterbindung jeglichen Kontaktes zu seinen Eltern seit Monaten an schwerwiegenden, globalen Entwicklungsstörungen. Steffen Stier Postfach 70075 Stuttgart Quelle : news4press.com
Dienstag, 01. Juni 2010
Jugendamt nimmt Mutter in der Klinik das Baby weg!
Das Kinderzimmer ist bereits eingerichtet: ein weißes Bettchen mit rosa Babyhimmel. Rosa Tapeten mit Herzen und „Hello Kitty“-Motiven. Doch die Eltern dürfen ihre Tochter niemals in den Schlaf wiegen. Das Jugendamt hat ihnen das Kind weggenommen – nur vier Stunden nach der Geburt! In der Klinik! DARF EIN AMT EIN NEUGEBORENES SO FRÜH VON SEINER MUTTER TRENNEN? Es passierte im Marienhospital in Bottrop (NRW). Vor sechs Tagen brachte Anita M. (19, Hartz-IV-Empfängerin) Töchterchen Emely zur Welt: 51 Zentimeter groß, 3620 Gramm schwer. Die Mutter: „Ein absolutes Wunschkind!“ Vater Jörg H. (39, Installateur im Krankenstand) war bei der Geburt dabei. Er sagt: „Anita war noch durch die Rückenmarksnarkose betäubt, als das Jugendamt im Zimmer stand. Die zwei Mitarbeiter stellten Anita ein Ultimatum – entweder ich oder das Baby. Sie wollten, dass sie in ein Mutter-Kind-Heim zieht, weg von mir.“ Die junge Mutter weigerte sich: „Ich sagte, dass ich mit Jörg UND Emely leben will. Ich stillte mein Baby und bin kurz spazieren gegangen.“ Als sie zurückkam, der Schock: Emely war weg! Sozialarbeiter hatten sie mitgenommen. In einem Schreiben des Jugendamtes heißt es, die Mutter sei ihrer Rolle nicht gewachsen und „intellektuell auf der Grenze zur geistigen Behinderung“. Der Vater sei „durch seine aggressive und drohende Art“ aufgefallen. Prof. Hans-Jürgen Schimke (62), Experte für Familienrecht: „Eine Wegnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn Gefahr für das Kind besteht. Dabei muss die Gefährdung nicht von den Eltern ausgehen. Es reicht aus, wenn sie nicht in der Lage sind, Gefahren zu erkennen oder abzuwehren.“ Das Jugendamt will sich bis zur Verhandlung vor dem Familiengericht am 2. Juni nicht äußern. Quelle : bild.de
Samstag, 29. Mai 2010
Demonstration für Kinderrechte via e-mail!
Mittwoch, 28. April 2010
Eltern flehen: Gebt uns unsere Kinder zurück
MÜNCHEN Es gibt nichts emotionaleres als die Verbindung zwischen Eltern und Kind. Da einzugreifen, wenn es das Kindeswohl nötig macht, ist die schwierige und wichtige Aufgabe von Jugendamt und Gericht. Doch im Fall der Münchner Familie S., der im Februar die neu geborenen Zwillinge weggenommen wurden, melden der Anwalt und ein Psychotherapeut Zweifel an Vorgehen und Entscheidung des Gerichts an. Der Fall: Sandra S. (27) wurde am 10. Februar von Zwillingen entbunden, durfte sich die ersten Tage auch selber um Leon und Luisa (alle Kindernamen geändert) kümmern. „Sie haben sich bei mir so wohlgefühlt.“ Doch 12 Tage später entschied das Amtsgericht, dass die beiden Neugeborenen wie drei andere Kinder zuvor bei Sandra S. nicht gut aufgehoben sind. Das Kinderbett in der kleinen Neuperlacher Wohnung bleibt leer, die Zwillinge kamen zu einer Pflegefamilie. Hintergrund der Entscheidung: Sandras Sohn Paul war 2004 mit einem Schütteltrauma ins Krankenhaus gekommen. Aus Angst vor ihrem damaligen Ehemann hatte sie erst später berichtet, dass er das Kind geschüttelt habe. Weil sie sich verspätet um ärztliche Hilfe für ihr Kind gekümmert habe, wird ihr seitdem von Amts wegen als mangelnde Erziehungsfähigkeit angelastet. Nicht nur bei Paul, sondern später auch bei Karl und Max, zuletzt bei Leon und Luisa. Warum werden Sandra S. immer wieder die Kinder weggenommen? Die Stellungnahme von Ingrid Kaps, Pressesprecherin des Amtsgerichts, fällt knapp aus: „Aus Gründen des Datenschutzes und der Tatsache, dass Familienstreitigkeiten nichtöffentlich sind, ist mir eine ausführliche Stellungnahme verwehrt. Allgemein lässt sich nur sagen, dass dem Beschluss ein Sachverständigengutachten zugrunde liegt, das die Entscheidung stützt.“ Es gibt sogar zwei. Renitenz und mangelnde Intelligenz wird Sandra S. zugeschrieben, ihrem Mann Naivität. Systemadministrator Matthias S. wird von einem Gutachter die Erziehungsfähigkeit unter anderem deshalb abgesprochen, weil er noch nie zuvor Vater gewesen sei. Matthias S.: „Ich habe lange überlegt. Aber ich glaube, wir müssen uns wehren.“ In einem Brief an den EU-Parlamentarier Tomasz Poreba redet er sogar von „staatlichem Kinderklau“, fordert die Abschaffung des Jugendamtes in seiner jetzigen Form. Aus seinen Worten spricht die ganze Verzweiflung eines Mannes, dem nicht erlaubt ist, die Rolle des Vaters seiner Kinder auszufüllen: „Es wurde uns keine Chance gegeben, zu zeigen, das wir uns selbst um die Kinder kümmern können. Die haben uns gar nicht erst angehört.“ Doch es gibt auch Menschen, die sich für das Paar einsetzen. Die Familie von Matthias S. will helfen und für Entlastung im Erziehungs-Alltag sorgen. Der Therapeut bei dem Sandra S. in Behandlung ist, stellt ihr zudem ein gutes Zeugnis aus: „Ich habe keinen Zweifel, dass Frau S. alle Anlagen und Fähigkeiten hat, eine gute, verantwortungsvolle Mutter zu sein.“ Inzwischen hat sich Anwalt Lutz Libbertz der Sache angenommen. Er formulierte Anträge in Sachen Luisa und Leon. Aber auch bei Max, dem ersten Sohn der beiden, der ihnen im Dezember 2007 weggenommen wurde – neue Gutachter sollen gehört werden. Begründung: „Die erstellten Gutachten sind unvollständig und lückenhaft.“ Mit seiner Hilfe hoffen Matthias und Sandra S. auf ein gutes Ende und appellieren: „Gebt uns eine Chance zu zeigen, dass wir gute Eltern sind. Gebt uns unsere Kinder zurück.“ John Schneider Quelle :
Freitag, 26. Februar 2010
Gebt uns endlich unsere Kleinen zurück
Ungewöhnliche Demo gestern in der Oldenburger City. Verzweifelte Mütter und Väter versammelten sich vor dem Jugendamt, riefen über Megaphon: „Gebt uns unsere Kleinen zurück.“ Sie alle sehen sich als Opfer der Behörde, die Ihnen die Kinder weg nahm. Gestern demonstrierten betroffene Familien vor dem Jugendamt
Die Bergstraße in Oldenburg am frühen Mittag. Die verzweifelten Eltern halten Transparente in den Armen. „Jugendamt... das Geschäft mit unseren Kindern!“ ist darauf zu lesen.Unter den Demonstranten auch Thomas E. (40). Vor genau einem Jahr riss das Jugendamt Oldenburg seine Familie brutal auseinander. Nahm ihm und seiner Ehefrau Marion (40, beide Altenpfleger) alle sechs Kinder (3 Monate bis 13 Jahre) weg. Vater Thomas ringt um Fassung. Er flüstert mit erstickter Stimme: „Es gab Streit mit dem Jugendamt. Zur Unterstützung hatten wir freiwillig um eine Familienhelferin gebeten. Sie half uns hin und wieder. Doch als sie auch an Wochenenden zu uns kommen wollte, lehnte meine Ehefrau das ab.“ Die Familie wollte Zeit für sich, mehr Privatsphäre. Doch die Ablehnung alarmierte die zuständige Jugendamts-Sachbearbeiterin. Der Vater: „Urplötzlich warf sie uns vor, dass wir unseren Kindern keine Grenzen setzen würden und uns die Erziehungs-Kompetenz fehlt.“ Am 25. Februar 2009 stürmten Jugendamts-Mitarbeiter und Polizisten das Haus. Mutter Marion unter Tränen: „Sie rissen uns alle Kinder aus den Armen, brachten sie weg. Sogar Baby Leon, das ich noch stillte.“ Die Eltern schalteten Rechtsanwalt Patrick Katenhusen ein, er sagt: „Es ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, was dieser völlig normalen Familie angetan wurde.“ Er reichte Klage beim Verfassungsgericht ein. Bislang ohne Erfolg. Die Eltern dürfen ihre Kinder nur alle 14 Tage treffen. Vater Thomas: „Jeweils eine Stunde lang in der Behörde. Es zerreißt uns jedes Mal das Herz...“ ------------------------------------------------------------------------------ Oldenburg - Demonstration vor dem Jugendamt: Vor einem Jahr hatte die Behörde die sechs Kinder der Bümmersteder Familie E. im Alter von drei Monaten bis 13 Jahren in Obhut genommen. Nur der älteste Sohn durfte im Juni 2009 zu seinen Eltern in das Reihenhaus zurückkehren, die fünf jüngeren Kinder leben noch immer in Pflegeeinrichtungen. In einer Anhörung vor Gericht haben Thomas und Marion E. nun allerdings erstmals zugestimmt, dass ein Gutachten erstellt wird, um herauszufinden, ob sie in der Lage sind, ihre sechs Kinder zu erziehen. Bislang hatten sie das abgelehnt. „Danach werden wir weitersehen“, sagt Dr. Frank Lammerding. Quellen : bild.de und nwzonline.de
Dienstag, 23. Februar 2010
Skandal in Deutschland
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